Erbschaftsannahme Spanien Immobilienerwerb

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Erbschaftsannahme in Spanien Immobilienerwerb durch Erbe
 
 Beispiel: Ein Deutscher hat eine Ferienimmobilie auf Mallorca und Teneriffa und vererbt diese an den Sohn nach deutschem Erbrecht, festgehalten in einem spanischen Testament, welches er auf Teneriffa erstellt hatte.
 
 Was muss der Sohn in Spanien unternehmen, um in das spanische Grundbuch eingetragen zu werden ?
 1. Es muss das spanische und deutsche Testamentsregister abgefragt werden.

2. Dann wird das spanische Testament aus der Verwahrung geholt

3. Schliesslich wird das Nachlassinventar erstellt (Immobilie mit dem Referenzwert zum Todestag, Saldo zum Todestag des Bankkontos etc)

4. Es wird die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde unterschrieben. Mit dieser Unterschrift wird der Sohn in Spanien formellrechtlich Erbe und kann in das Grundbuch mit dieser Urkunde eingetragen werden.

TIPP: Nach deutschem Erbrecht wird der Sohn schon Erbe, wenn er innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod die  Erbschaft nicht ausschlaegt.
 
 Wuerde der Nachlass nach spanischem Erbrecht geregelt werden, weil zum Beispiel der Erblasser zwar auf Teneriffa lebte, aber vergas ein Testament zu erstellen, dann waere die notarielle Erbschaftsannahmeurkunde rechtsbegruendend fuer die Erlangung der Erbschaftsgueter, aber auch der Schulden.
 Wenn man sich nicht sicher ist, ob Schulden bestehen, kann eine Erbschaftsannahme beschraenkt auf den Nachlass abgegeben werden, was als „en beneficio de inventario“ bezeichnet wird.
 
 WICHTIG: Wenn Sie nicht wissen, ob der Nachlass ueberschuldet ist, duerfen Sie keine Handlungen ausfuehren, die eine stillschweigende Erbschaftsannahme vermuten lassen, wie zum Beispiel: Inbesitznahme der Immobilie und Bezahlung der Grundsteuer und gar Vermietung der Immobilie

5. Die Erbschaftsannahmeurkunde wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod der spanischen Finanzbehoerde vorgelegt und mit der Erbschaftssteuererklaerung Formular 650 versteuert werden.

6. Dann erfolgt der Antrag auf  Grundbucheintragung und parallel die Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer, Abfall auf  den Erben.
 
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