Erbschein beantragen in Berlin, Koblenz, Flensburg, Nürnberg: was ist zu beachten?

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Erbschein beantragen: Was ist alles zu beachten?

Ein Erbschein ist ein zentrales Dokument im Erbrecht und dient als offizieller Nachweis dafür, wer die Rechtsnachfolge eines Verstorbenen antritt. Ohne dieses Dokument ist es oft schwierig, über den Nachlass zu verfügen, insbesondere wenn Immobilien, Konten oder andere Vermögenswerte betroffen sind. Doch wie beantragt man einen Erbschein, und was gilt es dabei zu beachten? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und weist den oder die Erben sowie den Umfang des Erbrechts aus. Erben können mit Hilfe des Erbscheins ihre Berechtigung gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder anderen Stellen nachweisen.

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Wann ist ein Erbschein erforderlich?

Ein Erbschein ist nicht immer notwendig. In folgenden Situationen kann er jedoch unerlässlich sein:

  • Kein Testament oder Erbvertrag: Wenn keine letztwillige Verfügung existiert, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Nachlasses. Ein Erbschein ist in diesem Fall erforderlich, um die Erbberechtigung nachzuweisen.

  • Immobilien: Beim Grundbuchamt wird in der Regel ein Erbschein verlangt, um die Umschreibung des Eigentums vorzunehmen.

  • Konten und Versicherungen: Viele Banken und Versicherungen verlangen einen Erbschein, bevor sie den Zugriff auf Konten oder Policen gewähren.

Wo beantragt man den Erbschein?

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wird beim zuständigen Nachlassgericht gestellt. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Um einen Erbschein zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Sterbeurkunde des Verstorbenen

  2. Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

  3. Testament und/oder Erbvertrag (falls vorhanden), inklusive Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts

  4. Nachweise über die Verwandtschaft (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)

  5. Eidesstattliche Versicherung, dass keine weiteren erbberechtigten Personen oder letztwilligen Verfügungen existieren, sofern das Gericht dies verlangt

  6. Angaben über den Nachlasswert (um die Gerichtsgebühren zu berechnen)

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Kosten eines Erbscheins

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Kosten für eine mögliche notarielle Beglaubigung sind zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro betragen die Kosten für den Erbschein etwa 330 Euro.

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Welche Fallstricke gibt es?

Beim Antrag auf einen Erbschein gibt es einige Punkte, die zu Problemen führen können:

  • Unvollständige Angaben: Falsche oder unvollständige Angaben zum Nachlass oder den Erben können den Antrag verzögern.

  • Unklare Testamentslagen: Wenn mehrere Testamente existieren oder deren Gültigkeit angezweifelt wird, kann dies zu Streitigkeiten führen.

  • Einspruch durch Dritte: Wenn andere Personen Ansprüche auf den Nachlass erheben, kann dies das Verfahren erheblich erschweren.

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Kosten der Beratung

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  • Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier erhalten Sie eine überschlägige Einschätzung und eine konkrete Handlungsempfehlung

Alternativen zum Erbschein

In bestimmten Fällen kann ein Erbschein umgangen werden:

  • Testamentarische Erben: Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, ist in der Regel kein Erbschein notwendig, da diese Dokumente den Erbnachweis ersetzen.

  • Bankvollmacht: Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus können Erben bereits vorliegende Vollmachten nutzen, um auf Konten zuzugreifen.

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Fazit

Die Beantragung eines Erbscheins kann ein komplexer Prozess sein, insbesondere wenn die Nachlasssituation unübersichtlich ist oder Streitigkeiten unter den Erben drohen. Eine sorgfältige Vorbereitung und das Einreichen aller erforderlichen Unterlagen sind der Schlüssel zu einem reibungslosen Ablauf. Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung benötigen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Sie nicht nur beim Antrag, sondern auch bei der Klärung komplexer Rechtsfragen unterstützen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Brix Lange Verweyen haben Erfahrungen in der Beantragung von Erbscheinen in nationalen und internationalen Konstellationen.

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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash


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