Ererbte Schusswaffen sind ein unterschätzter Problemfall – Blockierpflicht besteht für alle!
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Tausende von Schusswaffen werden jährlich vererbt. Auch Sie könnten ein potentieller Erbe/ eine Erbin eines Jägers oder eines (legalen) Besitzers von Schusswaffen sein? Oder vererben Sie selbst irgendwann Waffen – vielleicht haben Sie auch schon Waffen geerbt? Dann sollten Sie bzw. der Erbe rechtzeitig damit vertraut sein, wie er mit den Waffen im Erbfall umgeht – der Begriff Blockiersystem sollte nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 jedem Erben geläufig sein, sonst wird der Erbfall zum Reinfall.
Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt nach der vorstehenden Entscheidung des BVerwG auch für Waffen, die der Erbe durch einen Erbfall vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte. Wer durch einen Erbfall eine erlaubnispflichtige Waffe erwirbt, erhält für die Waffe eine waffenrechtliche Erlaubnis, wenn der Erblasser ein berechtigter Besitzer war und der Erbe/ Erbin selbst zuverlässig und persönlich geeignet ist, ohne dass ein Bedürfnis für den Waffenbesitz nachgewiesen sein muss. Im Jahr 2008 hatte der Gesetzgeber in das Waffengesetz eine Bestimmung eingefügt, nach welcher ererbte Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern sind.
Diese gesetzliche Blockierpflicht gilt für sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen, die durch Erbfall erworben wurden, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs. Die Blockierpflicht soll die mit dem Besitz ererbter Schusswaffen verbundene Gefahr einer Schädigung Dritter verringern, welche der Gesetzgeber bei fehlendem waffenrechtlichen Bedürfnis des Besitzers für nicht hinnehmbar erachtet hat. Als Erbe von Waffen vor dem Jahr 2008 werden Sie nach der vorstehenden Entscheidung wahrscheinlich nun Post von der Behörde bekommen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass das Erbrecht bunt wie ein Strauß Blumen ist und kompetente Beratung häufig gute Dienste leisten kann.
Wir sitzen mit derzeit 5 Anwälten in Erfurt und den Zweigstellen in Tabarz und Eisenach.
Matthias Grünert Stefan Swierczyna
Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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