Erfolgreicher Widerruf beim ungerechtfertigten Schufa-Eintrag

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Wenn die Postbank zweimal einträgt – AdvoAdvice Rechtsanwälte hilft schnell und erfolgreich bei der Löschung von Negativeintrag bei der Schufa Holding AG durch die Postbank AG

„Nichts ist unmöglich, es gibt Dinge im Leben, die glaubt man nicht“, so meldete sich bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin kürzlich ein ehemaliger Mandant. Für diesen hatte Rechtsanwalt Dr. Tintemann bereits im Jahr 2010 ein wegweisendes Urteil in Sachen Schufa und Datenschutz vor dem Landgericht Verden erstritten. Dieses Urteil bekannt durch die Veröffentlichung in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) 2011, 191 ff. In der Entscheidung war die Deutsche Postbank AG seinerzeit rechtskräftig dazu verurteilt worden, einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu widerrufen und künftig Einträge zu der gleichen Kontonummer zu unterlassen, wenn es hierfür keine neuen Gründe geben sollte.

Es kommt anders als man denkt: neuer Negativeintrag gleiche Kontoverbindung, aber keine neuen Gründe

Der Betroffene ging mit dem Widerruf des Negativeintrags und dessen danach folgender Löschung bei der Schufa Holding AG davon aus, dass die Sache erledigt sei. Nun musste er jedoch mehr als 5 Jahre nach dem Urteil des LG Verden feststellen, dass die Deutsche Postbank AG erneut einen Eintrag zu der bereits bekannten Kontoverbindung vorgenommen hatte. Der Betroffene und auch Rechtsanwalt Dr. Tintemann, der den Vorgang aus dem Jahr 2010 noch kannte, konnten es kaum glauben.

Dr. Tintemann forderte daher sowohl die Deutsche Postbank AG, den Abwickler Rechtsanwalt Ralf Heyl und auch die Schufa Holding AG dazu auf, den Negativeintrag zu widerrufen bzw. zur Löschung zu bringen. Natürlich verwies Dr. Tintemann dabei auf das bereits vorliegende Urteil und machte zugleich bei der Deutschen Postbank AG den Ersatz der erneut erforderlich gewordenen anwaltlichen Vertretung geltend.

Dieses Vorgehen zeigte Wirkung, so dass der erneut vorgenommene Negativeintrag binnen Frist von einer Woche aus dem Datenbestand des betroffenen Mandanten verschwunden war.

Schnelle Löschung bei der Schufa Holding AG – Fehler bei der Postbank AG, wenn die Postbank AG ein zweites Mal einträgt

Hierzu kommentiert Dr. Tintemann: „Die Sache zeigt, dass es bei größeren Unternehmen, wie z.B. der Postbank, scheinbar immer wieder zu Pannen bei dem Eintrag von Forderungen aus Kontoverbindungen oder Darlehensverträgen kommt. Es ist schier nicht nachvollziehbar, wieso die Postbank eine Forderung erneut in den Datenbestand der Schufa Holding AG einträgt, wenn sie einen Negativeintrag bereits im Jahr 2011 nach Urteil des LG Verden aus dem Jahr 2010 löschen müsste. Hier muss bei der Aktenführung oder Sachbearbeitung etwas gehörig schief gelaufen sein. Für uns war es daher dieses Mal ein Leichtes, hier dem betroffenen Mandanten schnelle Hilfe zu leisten.“

Fazit: Schutz und Sicherheit vor fehlerhaften Negativeinträgen – Selbstauskunft bei Auskunfteien, bei Unklarheit Prüfung durch erfahrene Rechtsanwälte und Juristen – schnelles Handeln ist erforderlich

Personen, die von negativen Einträgen bei Auskunfteien (z.B. Schufa, Bürgel, Creditreform etc.) betroffen sind, sollten sich möglichst schnell an einen erfahrenen Rechtsanwalt auf diesem Rechtsgebiet werden. Es laufen für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kurze Fristen, die nicht versäumt werden sollten.

Für eine Anfrage stellt die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB extra einen speziell entwickelten Fragebogen für Negativeinträge bei Auskunfteien unter www.advoadvice.de zur Verfügung.



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