Ergonomie am Arbeitsplatz

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Insgesamt arbeiten in Deutschland rund 14, 8 Millionen Menschen in Büros. Das tägliche Sitzen am Schreibtisch kann auf Dauer für den Körper ungesund sein, weshalb Ergonomie am Arbeitsplatz eine wichtige Bedeutung einnimmt. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers, ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Ergonomie am Arbeitsplatz bedeutet, dass Arbeiten für den Körper und den Geist unbeschadet stattfinden kann. Davon umfasst wird das Raumklima, Licht, Sitzmöbel, Monitore/Tastaturen/Maus, etc. Zum Schutz der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber eine Reihe wichtiger Vorgaben erlassen, um Ergonomie am Arbeitsplatz sicherzustellen. Die wichtigsten Vorgaben finden sich im Folgenden:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    1.  § 6 ArbStättV :Arbeitsräume, Sanitätsräume, Pausen-und Bereitsschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    1. § 3 ArbSchG: Grundpflichten des Arbeitgebers
    2. § 5 ArbSchG: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    3. § 6 ArbSchG: Dokumentation
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
    1. § 3 BildscharbV: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    2. § 5 BildscharbV: Täglicher Arbeitsablauf


Zur Zeit erfahren insbesondere höhenverstellbare Schreibtische einen Hype, durch das Verändern der Position (Sitzen und Stehen) wird ein ergonomisches Arbeiten sichergestellt. Demnach stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber höhenverstellbare Tische zur Verfügung stellen muss.

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer diesen nicht einfordern. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten, das meint jedoch lediglich, dass Arbeitnehmer einen Tisch und Stuhl erhalten müssen, der sich an die individuelle Größe anpassen lässt. Der Arbeitgeber ist demnach nicht verpflichtet einen solchen Stuhl zur Verfügung zu stellen. Allerdings sind viele Arbeitgeber von sich aus bereit, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren und Mehrkosten zu übernehmen, sollte das nicht der Fall sein, kann die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches durch die Deutsche Rentenversicherung unterstützt werden.


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