Erhält Mann auf einem Frauenparkplatz ein Bußgeld?

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Gut einzusehen, nah am Eingang gelegen und schlichtweg praktisch: Zahlreiche Frauen werden sich gerade in dunklen Abendstunden freuen, wenn sie durch die ihnen vorbehaltenen Parkplätze an Sicherheitsgefühl gewinnen und nicht zu Fuß das gesamte Parkhaus durchqueren müssen. 

Manch ein besonders pragmatischer Mann wird sich von der Widmung des Parkplatzes an die Frauenwelt jedoch nicht davon abhalten lassen, diesen trotzdem zu benutzen. Auch er erfreut sich möglicherweise an den kurzen Wegen.


Muss Mann ein Bußgeld befürchten?

Möglicherweise macht sich die Angst breit, diesen Parkenden könnte deshalb ein Bußgeld ereilen. Schließlich ist der Parkplatz ersichtlich Frauen vorbehalten. Die Sorge ist gleichwohl unbegründet –  die Gefahr eines Bußgeldes besteht nämlich nicht. Der StVO sind Frauenparkplätze fremd. Ein „Verstoß“ kann deshalb nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hinweis: Etwas anderes gilt freilich für Behindertenparkplätze.


Darf ein Mann also einen Frauenparkplatz beparken?

Vorsicht ist für den Mann jedoch trotzdem geboten: In der Regel sind Frauenparkplätze auf privatem Grund (zB vorm Supermarkt) gelegen. Hier ist es dem Eigentümer der Parkplätze grundsätzlich anheimgestellt, über die Nutzung seiner Parkplätze zu entscheiden.

So kann er festlegen, dass bestimmte Parkplätze nur von Frauen benutzt werden dürfen und dies bspw. durch die üblichen Schilder kenntlich machen. Entdeckt er nun, dass dort ein Mann parkt, kann er diesen auffordern, den Parkplatz zu räumen. Vielleicht wird er dem Betroffenen sogar ein Hausverbot aussprechen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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