Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!
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Jeden Tag werden in Deutschland hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit und der damit verbundenen Steuerhinterziehung durch die Steuerfahndung oder den Zoll eröffnet. Sehr oft sind die Betroffenen völlig überrascht und wissen nicht, wie sie mit dieser sehr häufig die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Situation umgehen sollen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist für Steuerstrafrecht und stellt hier das Problem verständlich dar und gibt erste Verhaltensratschläge.
1. Definition von Schwarzarbeit
Nach § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) liegt Schwarzarbeit vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen erbracht oder beauftragt werden, ohne dass diese ordnungsgemäß angemeldet, verbucht und die entsprechenden Steuern abgeführt werden. Schwarzarbeit betrifft regelmäßige, gewerbsmäßige Tätigkeiten; Gelegenheitsarbeiten wie das Bauen eines Gartenhauses für einen Freund gegen ein Taschengeld fallen nicht darunter. Ein typisches Beispiel im Baugewerbe ist die Auszahlung von Barlöhnen über „Abdeckrechnungen“, ohne Steuern abzuführen.
2. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung: Wann liegt ein strafrechtlicher Verstoß vor?
Schwarzarbeit kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben:
Zivilrechtliche Folgen: Tätigkeiten wie die Ausübung eines Handwerks ohne Eintrag in die Handwerksrolle oder eine nicht angemeldete Baumaßnahme gelten als Schwarzarbeit, allerdings als Ordnungswidrigkeit.
Strafrechtliche Folgen: Beschäftigt ein Bauherr Arbeiter schwarz und bezahlt sie bar ohne Abgaben zu entrichten, liegt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) vor. Auch Arbeitnehmer, die sich schwarz bezahlen lassen, erfüllen den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
3. Strafen bei Schwarzarbeit im Baugewerbe
Die Strafen bei Schwarzarbeit hängen von der Art des Verstoßes ab:
Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten: Für Verstöße wie eine unangemeldete Baustelle können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Strafen bei Steuerhinterziehung: Liegt Steuerhinterziehung vor, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In der Regel werden Geldstrafen verhängt, deren Höhe je nach Fall variieren kann. Zusätzliche finanzielle Konsequenzen umfassen die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Strafzuschlag. Arbeitnehmern, die nebenberuflich schwarzgearbeitet haben, droht zudem die fristlose Kündigung.
4. Haftung bei Schwarzarbeit auf dem Bau
Bei Schwarzarbeit auf Baustellen kann die Verantwortung mehrere Parteien betreffen:
Auftragnehmer: Steuerhinterziehung wird in der Regel vom Auftragnehmer begangen, der die Löhne zahlt und die Arbeiten ausführt.
Bauherr: Auch dem Bauherrn kann eine Mitverantwortung angelastet werden, wenn auf seiner Baustelle schwarz gearbeitet wird, da er die Pflicht hat, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten.
5. Verhaltensempfehlungen für Beschuldigte
Wenn Sie von einem Strafverfahren erfahren haben, sei es durch eine schriftliche Mitteilung oder eine Durchsuchungsanordnung, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen zur Sache. Oftmals liegen den Ermittlungen nur Verdachtsmomente zugrunde, ohne dass konkrete Beweise vorliegen. Unüberlegte Aussagen könnten die Ermittlungen gegen Sie verstärken. Schweigen gilt dabei nicht als Schuldeingeständnis und darf Ihnen rechtlich nicht negativ ausgelegt werden. Beauftragen Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Verteidiger. Dieser kann nach Aktenkenntnis die für Ihren Fall optimalste Verteidigungsstrategie erstellen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für das Steuerstrafrecht. Er ist seit Jahren bundesweit erfolgreich als Verteidiger auf diesem Gebiet tätig und überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden ohne einen Schuldspruch eingestellt.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.

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