Erneut: Abmahnung der DynTec UG über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der DynTec UG über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden weiteren Abmahnung wird eingangs zunächst wieder ausgeführt, dass die Abmahnerin Immobilienmaklerin sei.

Unter Verweis auf das behauptete Wettbewerbsverhältnis wird sodann darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass der Abgemahnte gegen die Preisangabenverordnung verstoßen habe. Konkret geht es um die Vorgabe, gegenüber Verbrauchern den Gesamtpreis einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben. In diesem Zusammenhang wird auf einen Screenshot in der Anlage des Schreibens verwiesen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro und eine Verpflichtung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro vor. 

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegenden Abmahnungen der DynTec UG werfen nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Dies gilt sowohl für die Anspruchsberechtigung und die Fassung der mit dem Schreiben übersandten vorformulierten Erklärung als auch für die geltend gemachten Kosten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der DynTec UG über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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