Erneut: Abmahnung der RÖMER-Systems GmbH über die Kanzlei Zierhut IP

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der RÖMER-Systems GmbH über die Kanzlei Zierhut IP zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit der RÖMER-Systems GmbH: 

Die RÖMER-Systems GmbH hatte in der Vergangenheit bereits markenrechtliche Abmahnungen aussprechen lassen. Ich habe daher bereits Betroffene zu entsprechenden Fällen beraten und hier auch darüber berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-roemer-systems-gmbh-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten_167816.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst wieder ausgeführt, dass die Abmahnerin in Deutschland zu den führenden Unternehmen für die Herstellung, den Im- & Export und den Vertrieb von Motorradbekleidung, Schuhen, Taschen und Zubehörartikeln zähle.

Im Weiteren wird auf den Internetauftritt des Abgemahnten verwiesen: Es sei festgestellt worden, dass über diese Webseite unter anderem Rucksäcke im deutschen Geschäftsverkehr angeboten werden und dass dabei in der Artikelbeschreibung die Marke „KODRA“ verwendet werde. Das abmahnende Unternehmen sei hierüber weder in Kenntnis gesetzt worden, noch habe es seine Zustimmung erteilt. Hersteller der angebotenen Ware sei es ebenfalls nicht.

Sodann wird der Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Wortmarke „KODRA“ erhoben. In diesem Zusammenhang wird auf die Marke „KODRA“ hingewiesen, die unter der Registernummer 004134789) in das Register des EUIPO eingetragen ist. Diese europäische Marke genießt Schutzwirkung in den Klassen 18, 24 und 25 der Nizzaer Klassifikation.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000,00 Euro erstatten (2.538,10 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erhalten Sie eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der RÖMER-Systems GmbH über die Kanzlei Zierhut IP erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Weitere Beiträge zu Abmahnungen der Kanzlei Zierhut: 

Übrigens: Aus meiner Beratungstätigkeit ist mir bekannt, dass die Kanzlei Zierhut auch für andere Mandanten markenrechtliche Abmahnungen ausspricht. Informationen hierzu finden Sie in den folgenden Beiträgen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-rowone-ug-ueber-die-kanzlei-zierhut-187975.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-zapf-creation-ag-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten-ich-berate-sie_168336.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-frida-kahlo-corporation-ueber-die-kanzlei-zierhut-erhalten_179335.html


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