Erneut: Abmahnung der Wettbewerbszentrale

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zum Vorgehen der Wettbewerbszentrale gegen Wettbewerbsverstöße:


Die Wettbewerbszentrale ist in die beim Bundesamt der Justiz geführte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen, die gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen dürfen. Wird der Verein auf einen Wettbewerbsverstoß aufmerksam (gemacht), kann er eine Abmahnung aussprechen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Dies tut der Verein auch regelmäßig. Ich habe in der Vergangenheit wiederholt Betroffene beraten, die eine Abmahnung des Vereins erhalten hatten. Informationen zu verschiedenen mir vorliegenden Fällen finden Sie in dem folgenden Beitrag:


Abmahnung der Wettbewerbszentrale


Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:


In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es mal wieder um die Bewerbung von Leistungen, die wesentliche Tätigkeiten eintragungspflichtiger Handwerke entsprechen ohne die entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle. In der Abmahnung wird insoweit ausgeführt:


„Auf Ihrer Website bewerben Sie umfangreiche Leistungen, die wesentlichen Tätigkeiten eintragungspflichtiger Handwerke entsprechen.


(Es folgen Ausführungen zu konkreten Werbeaussagen, die sich auf verschiedene Tätigkeiten beziehen.)


Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen die Werbung mithin für wesentliche Tätigkeiten diverser eintragungspflichtiger Gewerke. Somit auch diejenigen Arbeiten, die den entsprechenden handwerklich geführten Meisterbetrieben oder Betrieben vorbehalten sind, die mit dem entsprechenden Gewerk in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer (Handwerksrolle) eingetragen sind.


Nach unseren Informationen sind Sie jedoch nicht (…) in die Handwerksrolle eingetragen. Eine entsprechende Gewerbeanmeldung reicht hierfür nicht aus.


(…)


Sie werben mit der selbstständigen Erbringung von Dienstleistungen, ohne in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer (HWK) eingetragen zu sein. Sie bieten damit gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 i.V.m. Anlage A der Handwerksordnung-HwO wesentliche Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Gewerkes an, ohne die erforderliche Zulassung zu besitzen.“


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte wird aufgefordert


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und
  • einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von netto 350,00 Euro zzgl. 7 % MwSt. 24,50 Euro, insgesamt brutto 374,50 Euro zu ersetzen.

Meine Einschätzung:


Die Bewerbung von Leistungen, die wesentliche Tätigkeiten eintragungspflichtiger Handwerke entsprechen ohne die entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle ist immer wieder Gegenstand von Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale, aufgrund derer es dann zum Ausspruch einer Abmahnung kommt.


Eine entsprechende Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Wenn Sie sich für die Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, müssen Sie diese zukünftig auch einhalten. Anderenfalls droht die Geltendmachung einer Vertragsstrafe.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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