Erneut: Abmahnung der Zapf Creation AG über die Kanzlei Zierhut IP

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde erneut eine Abmahnung der Zapf Creation AG über die Kanzlei Zierhut IP zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit der Kanzlei Zierhut für die Zapf Creation AG:

Die Kanzlei Zierhut hat in der Vergangenheit wiederholt Abmahnungen für die Zapf Creation AG ausgesprochen. Ich hatte daher verschiedene Mandanten zu entsprechenden Fällen beraten und hier auch über diese Fälle berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-zapf-creation-ag-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-erhalten-ich-berate-sie_168336.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder um die Marke „BABY born“, die unter der Nummer 002468346 in das Register des EUIPO eingetragen ist.

Der Abgemahnte hatte den Begriff „BABY born“ in einem Angebot über Puppenzubehör benutzt. Unter Verweis auf dieses Angebot wird der Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Marke „BABY born“ erhoben. Zur Begründung wird ausgeführt, dass das angebotene Puppenzubehör nicht von der Abmahnerin stamme und auch nicht von ihr autorisiert sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll wie in den anderen hier vorliegenden Fällen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, seine Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten erstatten.

Dem Abgemahnten wird allerdings wie in den anderen hier vorliegenden Fällen angeboten, die Angelegenheit insgesamt (also auch im Hinblick auf den geltend gemachten Auskunfts- und Schadensersatzanspruch) durch Zahlung eines konkret genannten Betrages zu erledigen.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der Überarbeitung Ihrer Angebote/Internetauftritte müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Benutzung einer Marke im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren eines anderen Unternehmens als Hinweis auf die Bestimmung als Zubehör oder Ersatzteil nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist, nämlich dann, wenn die Benutzung der Marke erforderlich ist, um verständlich und vollständig über die Bestimmung der Ware zu informieren. Im Übrigen muss aus den Informationen deutlich werden, dass es sich bei der angebotenen Ware nicht um Original-Markenware handelt.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der erhalten

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Zapf Creation AG über die Kanzlei Zierhut IP erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weitere Beiträge zu Abmahnungen der Kanzlei Zierhut: 

Übrigens: Aus meiner Beratungstätigkeit ist mir bekannt, dass die Kanzlei Zierhut auch für andere Mandanten markenrechtliche Abmahnungen ausspricht. Informationen hierzu finden Sie in den folgenden Beiträgen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-roemer-systems-gmbh-ueber-die-kanzlei-zierhut-ip-188019.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-rowone-ug-ueber-die-kanzlei-zierhut-187975.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-frida-kahlo-corporation-ueber-die-kanzlei-zierhut-erhalten_179335.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema