Erneut: Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V.

  • 2 Minuten Lesezeit

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 Mir wurde erneut eine Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich Sie gerne.

Zum Verein Lauterer Wettbewerb e. V.:

Der Verein Lauterer Wettbewerb e. V. ist nach eigenen Angaben ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung und Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Über die Abmahntätigkeit des Vereins hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-lauterer-wettbewerb-e-v-erhalten_084048.html

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen Anbieter von Beleuchtungsprodukten gerichtet. Gerügt wird ein irreführender Hinweis hinsichtlich der CE-Kennzeichnung (CE geprüft). 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zum Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 185,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer, mithin 220,15 Euro vor.

Meine Einschätzung:

Hinweise wie CE geprüft, CE zertifiziert u. ä. sind in der Tat unzulässig und wettbewerbswidrig.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Erklärung nach meiner Auffassung zu einseitig gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein Lauterer Wettbewerb e. V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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