Erneut: Abmahnungen der Como-Sonderposten GmbH über Rechtsanwalt S.

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Mir wurden hier in der Kanzlei mehrere Abmahnungen der Como-Sonderposten GmbH über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S. für die Como-Sonderposten GmbH:

Da mir in der Vergangenheit bereits Abmahnungen von Rechtsanwalt S. für die Como-Sonderposten GmbH zur Prüfung vorgelegt worden sind, hatte ich hier schon über die entsprechende Abmahntätigkeit berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-como-sonderposten-gmbh-ueber-rechtsanwalt-S.-erhalten_157791.html

Zu den aktuell vorliegenden Abmahnungen:

Während es in früheren Abmahnungen um den Vorwurf der unzureichenden Kennzeichnung von Luftballons nach den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) ging, geht es in den aktuell vorliegenden Abmahnungen um irreführende Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist in eBay-Angeboten. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Verbraucher aufgrund unterschiedlicher Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist nicht erkennen könne, welche Widerrufsfrist maßgeblich sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 3.000,00 Euro erstatten (334,75 Euro).

Meine Einschätzung: 

Unterschiedliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist in der Überschrift vor dem Feld mit der Widerrufsbelehrung und in der Widerrufsbelehrung selbst sind ein häufiger Fehler bei eBay-Angeboten. Dies gilt insbesondere, wenn die Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist bei bereits länger laufenden Angeboten nachträglich geändert wurden.

Sie sollten daher unbedingt sämtliche Ihrer Angebote daraufhin überprüfen, ob überall widerspruchsfrei über die Dauer der Widerrufsfrist informiert wird und gegebenenfalls erforderliche Änderungen unverzüglich vornehmen.

Unabhängig von der Berechtigung des Vorwurfs in der Ihnen vorliegenden Abmahnung bestehen hinsichtlich der Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S. für die Como-Sonderposten GmbH nach meiner Auffassung Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Como-Sonderposten GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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