Erneut: Abmahnungen von MH My-Musthave, Lothar Fürst über Rechtsanwalt S.

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Mir wurden weitere Abmahnungen von Lothar Fürst, Inhaber des Modelabels MH My-Musthave über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu den weiteren vorliegenden Abmahnungen:

In den weiteren hier vorliegenden Abmahnungen wird eingangs wieder darauf hingewiesen, dass der Abmahner Inhaber eines Modelabels ist. Dieses Label verkaufe europaweit Taschen jedweder Art, Mode-Accessoires sowie Damen- und Herren-Oberbekleidung.

Unter Hinweis auf den eBay-Auftritt der Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot der Abgemahnten wird gerügt, dass die Abgemahnten hinsichtlich der Informationen über die Zusammensetzung der Textilfasern den Begriff „Acryl“ verwenden. Die Verwendung des Begriffs sei nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen unzulässig.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Auch in den nunmehr vorliegenden Fällen sollen die Abgemahnten wieder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten tragen (vorliegend auf Grundlage von Gegenstandswerten von 3.000,00 Euro, was Kosten in Höhe von 334,75 Euro entspricht). 

Meine Einschätzung:

Die Verwendung des Begriffs „Acryl“ ist zur Bezeichnung von Textilfasern in der Tat unzulässig. Unabhängig hiervon ist mir aus meiner Tätigkeit bekannt, dass Rechtsanwalt S. in der Vergangenheit wiederholt sowohl für Herrn Fürst als auch für verschiedene andere Mandanten Abmahnungen ausgesprochen hat. Ich habe daher bereits eine ganze Reihe von Mandanten zu entsprechenden Verfahren beraten bzw. vertreten. Nach meiner Einschätzung bestehen im Hinblick auf die Abmahntätigkeit von Herrn Fürst Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter haben könnte, sodass eine Rechtsverteidigung nach meiner Auffassung unabhängig von der Berechtigung des erhobenen Vorwurfes sinnvoll ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Lothar Fürst, Inhaber des Modelabels MH My-Musthave, über Rechtsanwalt S. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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