Erneut: Berechtigungsanfrage der iOcean UG über Rechtsanwalt S.

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Mir wurde eine Berechtigungsanfrage der iOcean UG über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Tätigkeit von Rechtsanwalt S.:

Über die Tätigkeit von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG hatte ich hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-bechtigungsanfrage-der-iocean-ug-ueber-rechtsanwalt-S.-erhalten_151740.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-iocean-ug-ueber-rechtsanwalt-S._160424.html

Auch über die Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S. für andere seiner Mandanten hatte ich hier bereits mehrfach berichtet, zuletzt hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-juwelier-chronotage-gmbh-ueber-rechtsanwalt-S.-erhalten_181294.html

Zu der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage:

In der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage wird auf ein eBay-Angebot verwiesen, in dem dem Verkaufspreis eine unverbindliche Herstellerverkaufspreisempfehlung (UVP) gegenübergestellt wird. Insoweit wird drauf hingewiesen, dass die fragliche Ware nicht der aktuellen Kollektion des Herstellers entstammt, sondern dass es sich vielmehr um ein älteres Vorläufermodell handle. Vor diesem Hintergrund werde nun im Wege einer formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher aktuellen Herstellerangaben der ebay-Verkäufer sich berechtigt fühle, die angebotene Ware unter Verweis auf eine UVP anzubieten.

Für den Fall, dass die beworbene UVP nicht, nicht mehr bzw. nicht mehr in der angegebenen Höhe bestehe, sei die beanstandete Werbung sofort zu unterlassen. Ferner habe der ebay-Verkäufer dann innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und auch die Verfahrenskosten i.H.v. 326,31 Euro zu erstatten.

Meine Einschätzung: 

Mir liegen zahlreiche Schreiben von Rechtsanwalt S. für verschiedene seiner Mandanten vor, die sich auf unterschiedliche Sachverhalte und Vorwürfe beziehen. Meiner Meinung nach bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Tätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat, so dass eine Rechtsverteidigung gegen ein entsprechendes Schreiben erfolgen sollte.

Vorsorglich möchte ich noch darauf hinweisen, dass mir aus meiner Tätigkeit bekannt ist, dass Rechtsanwalt S. für seine Mandanten bei Verstößen gegen abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen auch Vertragsstrafen geltend macht. Auch hierüber hatte ich hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fordert-rechtsanwalt-S.-auch-sie-zur-zahlung-einer-vertragsstrafe-auf-ich-berate-sie_181261.html

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Onlinehändler wie Sie und verfüge insbesondere über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren, in denen Rechtsanwalt S. Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen ausgesprochen hat.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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