Marke "Ocean Breeze" – Abmahnung BR Housing Company Bvba / Rechtsanwalt van Maele

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Markenrechtliche Abmahnung 

Vor Kurzem erreichte uns erneut eine Abmahnung der BR Housing Company Bvba und Rechtsanwalt Marcel van Maele.

Wir vertreten derzeit viele Mandanten, die durch Rechtsanwalt van Maele abgemahnt wurden. Wir kennen den Gegner und sind daher in der Lage, eine optimale Einschätzung zu geben. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail und übersenden Sie uns die Abmahnung. Wir melden uns umgehend.

Die BR Housing Company Bvba wird vertreten durch die Geschäftsführerin Uschi Derwig aus Belgien. Die BR Housing Company Bvba sei Inhaberin einer Vielzahl von Benelux-, EU- und IR-Marken, welche für Parfümwaren, ätherische Öle und Kosmetikprodukte geschützt seien. Diese Marken würden dergestalt genutzt, dass im Wege der Auftragsproduktion Parfum und Düfte hergestellt werden, die über verschiedene Distributionspartner im In- und Ausland vertrieben werden.

Der Inhalt der Abmahnung von BR Housing und Marcel van Maele

Auch von der IR-Marke „Ocean Breeze“ sei die BR Housing Inhaberin. Aus der Duftserie „Black Onyx“ würde die BR Housing den Damen- und Herrenduft „Ocean Breeze“ an Großhändler vertreiben. Diese Produkte würden dann u.a. auf der Internetplattform „eBay.de“ angeboten.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ebenfalls im Fernabsatz Duftprodukte mit der Bezeichnung „Ocean Breeze“ anzubieten. Dieses Angebot eines Produkts mit der Kennzeichnung „Ocean Breeze“ stelle eine Markenverletzung gem. § 14 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 MarkenG dar.

Das begründet die BR Housing damit, dass es keinen Duft mit der Duftrichtung „Ocean Breeze“ gebe, da das Meer stets einen anderen Duft trage. Vielmehr sei es eine Fantasiebezeichnung. Daher sei die Verwendung der Marke auch ein unlauterer Wettbewerb i.S.d § 4 Abs. 3 UWG. Es bestehe außerdem eine hohe Verwechslungsgefahr in den angesprochenen Verbraucherkreisen, da der Anschein einer unternehmerischen Verbindung entstehe.

Die Forderungen der BR Housing an den Abgemahnten

Die rechtliche Vertretung der BR Housing hat Rechtsanwalt Marcel van Maele übernommen. Er fordert den Abgemahnten im Namen seiner Mandantin auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Neben dem Unterlassungsanspruch stehe der BR Housing zudem ein Auskunftsanspruch zu. Diesem könne der Abgemahnte durch die fristgemäße Nennung von Einkaufs- und Verkaufspreisen sowie der daraus erzielten Gewinne nachkommen. Die Schadensersatzansprüche der BR Housing würde Herr van Maele nach dieser Auskunft beziffern.

Auch die Kosten für die anwaltliche Beratung habe der Abgemahnte zu tragen. In der Verpflichtungserklärung verpflichte er sich zur fristgerechten Zahlung der Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 €.

Wie Sie bei einer Abmahnung reagieren können

Nachdem Sie eine Abmahnung aufgrund einer Verletzung von Markenrechten erhalten haben, raten wir Ihnen zu einer Beratung durch einen Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Infos zum richtigen Fachanwalt bei markenrechtlicher Abmahnung finden Sie unter: Welcher Fachanwalt bei Abmahnung?

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht. Dr. Wallscheid ist erfahrener Markenanwalt und auf die Bearbeitung markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Die geltend gemachten Ansprüche können wir aufgrund unserer Erfahrung daher zeitnah für Sie bewerten.

Gerne können Sie uns Ihre Abmahnung im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung zukommen lassen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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