Erneut: EuroConsum e.V. erwirkt einstweilige Verfügung

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Der Verein EuroConsum e.V. (früher Deutscher Konsumentenbund e.V.) geht gegen verschiedene Wettbewerbsverstöße vor.  bereits seit einiger Zeit gegen die unzulässige Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“ vor. Wer zu einem Schreiben des Vereins mit dem Betreff „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“ keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, der muss mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens rechnen. Mir liegen verschiedene Fälle vor, in denen der Verein eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Wenn Ihnen auch ein Schreiben des Vereins oder ein gerichtlicher Beschluss zugestellt worden ist, berate ich gern auch Sie.


Zu den Schreiben des Vereins mit dem Betreff „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“


Wenn der Verein EuroConsum e.V. gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgeht, dann wird zunächst ein Schreiben mit dem Betreff „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“ verschickt. Inhaltlich handelt es sich hierbei um eine Abmahnung, mit der auf ein rechtswidriges Verhalten hingewiesen wird. In den mir vorliegenden Fällen geht es insoweit um unterschiedliche Vorwürfe:


  • Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein,
  • fehlende Grundpreis-Angaben bei dem Angebot von grundpreispflichtiger Ware (Verstoß gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung PAngV),
  • Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben (Verstoß gegen die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung HCVO)


Mit den entsprechenden Schreiben soll eine außergerichtliche Streitbeilegung erreicht werden, und zwar indem der Abgemahnte das beanstandete Verhalten einstellt, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt und einen Betrag i.H.v. 499,29 Euro zahlt.


Gibt der Abgemahnte keine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, lässt der Verein EuroConsum e.V. im nächsten Schritt ein gerichtliches Verfahren einleiten. Mir liegen mehrere Fälle vor, in denen ein Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkt worden ist.


Wenn keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird:

Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren


Wenn zu einer Abmahnung keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden (entweder ein normales Klageverfahren oder ein gerichtliches Eilverfahren/einstweiliges Verfügungsverfahren).


Mir liegen mehrere Fälle vor, in denen der Verein EuroConsum e.V. einen Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkt hatte, so auch in einem aktuellen Fall.


Ein Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (einstweilige Verfügung) hat zur Folge, dass der Abgemahnte die Anordnungen des Gerichtes sofort beachten muss. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die gerichtlichen Anordnungen enthält der Beschluss nämlich üblicherweise die Androhung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monate).


Mit einem entsprechenden Beschluss erfolgt auch eine Entscheidung darüber, zu welchem Anteil der Abgemahnte bzw. Antragsgegner die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen muss. Die konkrete Höhe der entsprechenden Kosten richtet sich nach dem Streitwert, den das Gericht mit dem Beschluss üblicherweise ebenfalls festsetzt.


Wichtig: Sie müssen sofort reagieren, sonst droht die Beantragung von Ordnungsmitteln.


Egal ob Sie als Betroffene/r sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren wollen oder nicht: Sie müssen den Beschluss zunächst einhalten. Dies bedeutet, dass Sie sofort die erforderlichen Änderungen vornehmen müssen, um die gerichtlichen Anordnungen einzuhalten. Sie können davon ausgehen, dass dies kurzfristig überprüft wird. Sofern Sie die erforderlichen Änderungen nicht vornehmen, müssen Sie mit einem Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes (Strafzahlung) rechnen.


Und dann? Was Sie noch tun müssen:


Eine einstweilige Verfügung dient lediglich der vorläufigen Sicherung von Ansprüchen. Um die Ansprüche endgültig durchzusetzen, müsste der Verein EuroConsum e.V. eigentlich noch ein normales Klageverfahren durchführen, in dem es noch mal um den streitgegenständlichen Sachverhalt gehen würde. Zur Vermeidung eines solchen unnötigen weiteren Verfahrens und der hiermit verbundenen Mehrkosten besteht jedoch die Möglichkeit, den Rechtsstreit durch Abgabe einer sogenannten Abschlusserklärung beizulegen. Auf eine Aufforderung zur Abgabe einer solchen Abschlusserklärung sollten Sie als Abgemahnter bzw. Antragsgegner jedoch nicht warten, da eine entsprechende Aufforderung mit unnötigen weiteren Kosten verbunden ist. Vielmehr sollten Sie so schnell wie möglich entscheiden, ob Sie sich gegen die gerichtliche Entscheidung zur Wehr setzen möchten oder ob Sie das Verfahren beenden möchten. Durch eine entsprechende Mitteilung gegenüber der Gegenseite können Sie eine kostenpflichtige Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung vermeiden.


Meine Empfehlungen:


Ein Schreiben des Vereins EuroConsum e.V. mit dem Betreff „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“ sollten Sie ernst nehmen, da Sie bei einer falschen Reaktion mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung und erheblichen Mehrkosten (Anwaltskosten und Gerichtskosten) rechnen müssen.


Wenn Ihnen ein gerichtlicher Beschluss zugestellt worden ist, sollten Sie sich so schnell wie möglich anwaltlich beraten lassen, um rechtzeitig auf die einstweilige Verfügung zu reagieren und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Sie haben auch ein Schreiben vom Verein EuroConsum e.V. oder einen gerichtlichen Beschluss erhalten?


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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