Erneute Abmahnung der BMW AG durch Klaka Rechtsanwälte

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Auch weiterhin erhalten wir Kenntnis von Abmahnungen der BMW AG durch die Klaka Rechtsanwälte. Die BMW AG verfolgt regelmäßig markenrechtliche Verstöße gegen die für sie registrierten Marken. Dabei handelt es sich um zahlreiche Wort- und Wort-/Bildmarken mit dem Bestandteil "BMW" oder dem bekannten blau-weißen Logo des deutschen Automobil- und Motorradherstellers aus München.

1. Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Gegenstand der BMW-Abmahnungen sind in der Regel Markenrechtsverstöße durch Verwendung des BMW-Logos auf Pkw-Teilen oder auf Merchandisingartikeln, ohne dass die BMW AG diese Nutzung erlaubt oder lizenziert hat. Auch auf Plagiaten werden die Marken des Herstellers häufig verwendet, was selbstverständlich rechtswidrig ist. 

Neben den markenrechtlichen Ansprüchen werden daneben häufig auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Solche sind wegen der Herbeiführung einer Verwechselungsgefahr, einer vermeidbaren Herkunftstäuschung oder einer Rufausbeutung denkbar.

2. Was fordert die BMW AG?

Für die Firma BMW AG wird im Regelfall Unterlassung, Auskunft über Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen sowie Schadensersatz gefordert. In ihren vorformulierten Unterlassungserklärungen setzen die Klaka Rechtsanwälte häufig bezifferte Vertragsstrafen ein, die bis zu 20.000 Euro pro Verstoß betragen können.

Der Streitwert für Abmahnungen der BMW AG wird aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Marken grundsätzlich hoch angesetzt und kann - je nach Schwere des Verstoßes - mehrere hunderttausen Euro betragen. Bei beispielsweise 500.000 Euro liegen die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr dann bei 4.839,50 EUR (ohne MwSt.).

3. Was tun bei Erhalt einer solchen Abmahnung?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der BMW AG oder möglicherweise eines vergleichbaren Markeninhabers erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dies gilt natürlich auch, wenn gegen Sie bereits eine einstweilige Verfügung erlassen wurde oder Sie Beklagter  in einer Unterlassungsklage sind. Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung bekannter Marken, speziell auch mit BMW. Rufen Sie uns gerne an!

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist kostenfrei. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind im ganzen Bundesgebiet und auch international tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Schauen Sie sich dazu auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an.

Im Übrigen können wir Ihnen folgende Empfehlungen zum Umgang mit einer Abmahnung geben:

a. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Dies gilt auch, wenn Sie sich keines Fehlverhaltens bewusst sind.
b. Melden Sie sich bei uns, aber nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite oder deren Anwälten auf.
c. Geben Sie einstweilen noch keine schriftlichen oder mündlichen Erklärungen ab, erteilen Sie keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen.
d. Warten Sie noch mit der Vernichtung oder dem Rückruf von Waren, bis Sie sich haben beraten lassen.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Das Markenrecht und auch das Wettbewerbsrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen in diesem Bereich. Wir helfen gern auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung und Sicherung Ihres Shops / Ihrer Webseite. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie zudem über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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