Erneute Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. | Infopflichten zu Lampen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Der eingetragene Verein Lauterer Wettbewerb e.V. beobachtet und kontrolliert den Wettbewerb und mahnt regelmäßig wettbewerbswidriges Verhalten ab, um hierdurch einen fairen Wettbewerb zu garantieren.

Der Vorwurf 

Vorliegend kennzeichnet der Verkäufer seine Beleuchtungskörper nur unzureichend, indem er wichtige Informationen über das Produkt an sich, den Hersteller und die Energieeffizienzklasse dem Angebot nicht beifügte.

Der Verkäufer klärt den Käufer nicht über die Kontaktdaten des Herstellers sowie über wesentliche Informationen zu den Lampen, wie bspw. Nennlebensdauer der Lampe in Stunden oder Abmessungen auf. Weiterhin versieht er das Produkt nicht mit der vorgeschriebenen CE-Kennung und einem Energieetikett. Die Eintragung bei der Stiftung EAR ist zudem nicht erfolgt.

Die Forderung

Neben einer Unterlassungserklärung fordert der Verein die Erstattung der angefallenen Kosten für die Erstellung der Abmahnung i.H.v. 220,10 €.

Unsere Einschätzung

Das Produkt und/oder die Verpackung müssen wichtige Informationen nach VO (EG) Nr. 1194/2012 v. 12.12.2012 für den Käufer verständlich aufweisen. Das Anbringen der Kontaktdaten des Herstellers sowie das Energieetikett und das CE-Kennzeichen sind verpflichtend, um den Käufer hinreichend aufzuklären und die Sicherheit des Produktes zu garantieren. Eine Registrierung bei der Stiftung EAR ist zudem verpflichtend, um eine gemeinschaftliche Entsorgung von Elektronikgeräten zu regeln. Erfolgt der Vertrieb der Produkte ohne CE-Kennzeichnung liegt ein Mangel nach § 434 Abs. 1 BGB vor, der gem. § 437 BGB durch die Käufer geltend gemacht werden kann. Kommt der Verkäufer seiner Informations- und Kennzeichnungspflicht nicht nach, kann neben der Unterlassungserklärung bspw. eine Vertragsstrafe folgen, wenn nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung weiterhin rechtswidrig gehandelt wird.

Unser Rat

Haben Sie eine derartige Abmahnung erhalten, lassen Sie die Situation durch spezialisierte Anwälte prüfen, denn eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung kann ohne vorherige anwaltliche Prüfung weitreichende Folgen haben. 

Kontaktieren Sie uns gerne, um die Situation juristisch aufzuarbeiten und die Unterlassungserklärung auf Ihren Fall anzupassen. 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema