Erneute Abmahnung wegen OS-Plattform durch S. für die Sachse Vertriebs GbR

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Wie bereits vor wenigen Wochen hat die Sachse Vertriebs GbR aus Marienberg aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Erneut wird die Sachse Vertriebs GbR dabei durch den Rechtsanwalt S. vertreten. Die Abmahnung spricht die Firma aufgrund ihrer Tätigkeit auf der Internetplattform „eBay“ aus. Dort vertreibe sie Sonnenbrillen, Strümpfe sowie Damen-Schals.

Was ist der Inhalt der Abmahnung?

Durch seinen angeblichen Vertrieb von Sonnenbrillen auf der Internetplattform „eBay“ stehe der Abgemahnte zu der Sachse Vertriebs GbR in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

Dabei verstoße der Abgemahnte in seinem Angebot jedoch gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz: Am 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) in Kraft getreten. Diese verpflichte alle Händler auf der Handelsplattform „eBay“, einen direkten Link zur sog. OS-Plattform auf ihrer Webseite bereitzustellen. Mit der neuen Online-Streitbeilegungs-(OS-)Plattform haben Verbraucher innerhalb der EU eine Möglichkeit, gegen Unternehmer im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts vorzugehen.

Was sind die Forderungen der Sachse Vertriebs GbR?

Der Rechtsanwalt S. macht im Namen seiner Mandantin einen Unterlassungsanspruch gem. der §§ 8 Abs. 1, 3 UWG geltend. Darauf beruhend fordert Herr S. den Abgemahnten auf, das angebliche Verhalten unverzüglich zu unterlassen und den Link auf die OS-Plattform bereitzustellen.

Da dem vorgeworfenen Verhalten des Abgemahnten eine Wiederholungsgefahr innewohne, werde die Sache Vertriebs GbR dem Abgemahnten eine Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit geben. Um dem nachzukommen, wird er aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist mit einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € bewehrt.

Darüber hinaus sei der Abgemahnte gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten, also der Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung von S., verpflichtet. Diese Kosten ergeben sich aus einem von Herrn S. angesetzten Gegenstandswert i.H.v. 3.000 €.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde Rechtsanwalt S. der Sachse Vertriebs GbR empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was Sie bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tun können

Sie können nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zunächst die rechtliche Einschätzung eines Fachanwalts einholen. Wenn Sie nicht wissen, welcher Fachanwalt bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der richtige Ansprechpartner ist, können Sie sich unter dem Link „Welcher Fachanwalt bei Abmahnung“ informieren.

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht und können Ihnen zeitnah die geltend gemachten Ansprüche erläutern.

Die weiteren rechtlichen Schritte planen wir gerne mit Ihnen gemeinsam und unterstützen Sie in dieser Angelegenheit. Für unsere kostenlose Ersteinschätzung können Sie unser Formular nutzen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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