Erneute urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegen aktuell drei Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zur Prüfung und Rechtsverteidigung unserer Mandantschaft vor.

Gegenstand der Abmahnungen ist jeweils der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch die Verbreitung der im Folgenden bezeichneten Musikwerke in einer Tauschbörse bzw. auf sonstigen File-Sharing-Systemen.

Im Einzelnen werden die folgenden Werke abgemahnt:

  • J Balvin & Willy William – Mi Gente
  • Era Istrefi feat. French Montana – No I Love Yous
  • DJ Antoine & Dizkodude (feat. Sibbyl) – I Love Your Smile

In den Abmahnschreiben wird jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ferner wird jeweils der Abschluss eines Vergleiches, zur außergerichtlichen Erledigung der Rechtssache, angeboten. Diesbezüglich fordert der Rechtsvertreter der DigiRights in 2 Fällen jeweils 600,00 € und in einem Fall sogar 800,00 €. Insgesamt ergibt sich somit ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.000,00 €.

Was tun, wenn Sie eine solche (oder ähnliche) Abmahnung erhalten haben?!

Wir raten in aller Ausdrücklichkeit davon ab, die mitgesandten Unterlassungserklärungen und/oder die offerierten Vergleichsangebote ohne vorherige anwaltliche Beratung zu unterzeichnen. Unserer Auffassung nach sind diese in der Regel nachteilig vorformuliert und können als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Eine Abmahnung sollte jedoch auf gar keinen Fall ignorieren werden. Die Gegenseite könnte jederzeit gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Neben einem langen Rechtsstreit drohen dann auch unter anderem zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten.

Resultat: Mahnbescheid!

Wöchentlich erleben wir, dass das Ignorieren von Abmahnungen in aller Regel zum Erhalt eines Mahnbescheides führt. Die Gegenseite macht Ihrer Ansprüche spätestens zum Ablauf der Verjährung gerichtlich geltend. Im Fall eines Mahnbescheides fallen weitere Verfahrenskosten an, sodass bereits bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden sollte.

Lassen Sie sich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir in zahlreichen Fällen gegen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erfolgreich verteidigt.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung und Spezialisierung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Etablierte bundesweite Vertretung im Bereich des Urheber- und Markenrechts
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates von Anfang bis Ende

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema