Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KTG Agrar SE

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Am 1. September 2016 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE. Das Insolvenzverfahren findet weiterhin in Eigenverwaltung statt. Dennoch ist das Risiko größer denn je: Die KTG Agrar SE soll mit rund 400 Mio. Euro verschuldet sein. Das übertrifft selbst die Forderungen aus den beiden Anlageprodukten, Biowertpapier II und Biowertpapier III, die sich auf etwa 342 Mio. Euro belaufen. Dementsprechend wird die Insolvenzquote niedrig ausfallen und könnte im schlimmsten Fall den Totalverlust für Anleger bedeuten.

Im Jahr 2000 wurde die KTG Agrar GmbH gegründet. 2005 folgte dann die Umwandlung zur Aktiengesellschaft KTG Agrar AG. Das Unternehmen gehört mit seinen rund 45.000 Hektar Anbauflächen zu den führenden Produzenten von Landwirtschaftserzeugnissen in Europa. Zu den Geschäftszweigen gehören erneuerbare Energien, Agrarrohstoffe und Lebensmittel. Zwei Jahre später wagte das Hamburger Agrarunternehmen den Gang an die Börse (ISIN: DE000A0DN1J4). Das Unternehmen firmierte 2013 in die Europäische Gesellschaft KTG Agrar SE. 2011 emittierte die Gesellschaft die Biowertpapier II-Anleihe und im Jahr 2014 die Biowertpapier III-Anleihe (WKN: A11QGQ / ISIN: DE000A11QGQ1). Mit einem Volumen von 92 Mio. Euro ist diese 2019 fällig und im Oktober steht auch bereits die nächste Zinsauszahlung an. Nachdem die KTG Agrar SE die im Juni fällige Zinsauszahlung in Höhe von 18 Mio. Euro nicht leisten konnte, stellte sie am 5. Juli 2016 kurzerhand einen Antrag auf Insolvenzeröffnung. Im späteren Verlauf haben auch drei Tochtergesellschaften Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit anmelden müssen: die Delta Agrar Handels GmbH, die Delta Agrar GmbH und die NOA Naturoel Anklam AG. Wie erfolgreich das Sanierungskonzept letzten Endes sein wird bleibt noch offen, allerdings haben Anleger im Zuge der Sanierungsmaßnahmen mit Einbußen wie Laufzeitverlängerungen oder Zinssatzsenkungen zu rechnen.

Drohender Totalverlust? Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Deshalb sollten Betroffene rechtzeitig ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Weiterhin sollte auch anwaltlicher Rat hinzugezogen werden, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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