KTG Agrar SE: Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

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Die KTG Agrar SE hat gestern bekanntgegeben, dass sie beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt habe. Diesem Antrag hat das Amtsgericht Hamburg entsprochen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde vom Amtsgericht Hamburg Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen bestellt.

Hintergrund für den Insolvenzantrag

Grund für den Insolvenzantrag ist, dass die KTG Agrar SE die seit vier Wochen fällige Zinszahlung für die Unternehmensanleihe „Biowertpapier II“ (WKN: A1H3VN / ISIN: DE000A1H3VN9) nicht erbringen kann. Die im Jahre 2011 begebene Anleihe hat ein Volumen von 250 Millionen Euro und ist mit 7,125 Prozent p. a. verzinst. Am 6. Juni 2016 hätte die Gesellschaft eine Zinszahlung in Höhe von 17,8 Mio. Euro erbringen müssen. Zunächst hatte das Unternehmen noch gemeldet, dass die Zinszahlung zwei Wochen später erfolgen würde. Im Anschluss wurden die Anleger wegen der Zinszahlung weiter vertröstet. Ende Juni meldete der Vorstand im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung die Verschiebung der Hauptversammlung, begründete dies aber mit dem bevorstehenden Start der Erntesaison.

Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den größten Produzenten im Bereich der Landwirtschaft in Europa. Nach Angaben der KTG Agrar SE ist Ziel des Insolvenzverfahrens eine Restrukturierung des Unternehmens zur Fortführung des Geschäftsbetriebs. Um die Fortführung des Geschäftsbetriebs der KTG Agrar SE zu ermöglichen, soll zunächst Restrukturierungsplan erstellt werden. Nach Angaben der Gesellschaft wird der Aufsichtsrat der KTG Agrar SE einen weiteren Vorstand bestellen. Diese Vorstandsposition eines Chief Restructuring Officer soll Herr Rechtsanwalt Jan Ockelmann bekleiden.

Auswirkungen für die Anleihen

Die KTG Agrar SE hat bisher insgesamt drei Anleihen begeben. Die erste Anleihe aus dem Jahr 2010 wurde im vergangenen Jahr vollständig zurückgeführt. Neben der bereits genannten Anleihe „Biowertpapier II“ steht noch eine weitere Anleihe mit einem Volumen von mehr als 90 Mio. Euro aus, die im Jahr 2014 emittiert wurde (WKN: A11QGQ / ISIN: DE000A11QGQ1). Diese Anleihe hat eine Laufzeit bis Oktober 2019 und ist mit 7,25 % verzinst.

Derzeit sind die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens der KTG Agrar SE noch offen. Das Schicksal der Anleihen wird wesentlich davon abhängen, zu welchem Ergebnis der Restrukturierungsplan kommt. Fest steht aus Sicht von ARES Rechtsanwälte jedenfalls, dass im Rahmen der geplanten Restrukturierung auch die Bedingungen der beiden Anleihen geändert werden. Wie bei anderen insolventen Anleiheemittenten auch, werden die Gläubiger der beiden Anleihen voraussichtlich einen Beitrag zu der Restrukturierung leisten müssen. Üblicherweise fordert die insolvente Gesellschaft von den Gläubigern, auf Zinsen zu verzichten, die Laufzeit zu verlängern. Auch ein Verzicht auf einen Teil der Forderung zur Sanierung ist nicht ausgeschlossen.

Für Fragen zu den konkreten Folgen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens steht die Kanzlei ARES Rechtsanwälte betroffenen Anleihegläubigern gerne zur Verfügung.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.



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