Ersatzerben – eine wichtige Regelung im Testament

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Die Erben sind bestimmt, alles scheint in bester Ordnung. Doch viele denken nicht daran, auch einen Ersatzerben zu benennen. So kann es passieren, dass der zunächst eingesetzte Erbe die Erbschaft ausschlägt oder die Verfügung von Todes wegen wirksam angefochten wird. Dann muss ein Ersatzerbe her. Es kann auch vorkommen, dass der als Erbe Eingesetzte bei Versterben des Erblassers nicht mehr lebt.

Wenn ein solcher Fall im Testament nicht berücksichtigt wird, kann der Nachlass jemandem zukommen, den der Verstorbene vielleicht überhaupt nicht bedenken wollte. Generell gilt, dass der Ersatzerbe nur Erbe wird, wenn der zunächst berufene Erbe vor oder nach dem Erbfall aus welchen Gründen auch immer wegfällt.

Rechte und Pflichten von Ersatzerben 

Der Ersatzerbe hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ursprünglich bestimmte Erbe, was auch bedeuten kann, eventuell vorhandene Schulden des Erblassers zu übernehmen. Unter Umständen ist der Ersatzerbe auch verpflichtet, bestimmte Auflagen zu beachten.

Unterschiede zwischen Ersatzerben und Nacherben 

Bei Abfassung des eigenen Testamentes, sollten auf keinen Fall die Begriffe „Ersatzerbe“ und „Nacherbe“ verwechselt werden, denn das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Im Gegensatz zum Ersatzerbe ist der Nacherbe ein vollwertiger Erbe. Er erbt in jedem Fall – und zwar nach einem vom Erblasser im Testament benannten Vorerben.

Hat etwa in einem Testament eine Ehefrau ihren Mann als Vorerben und ihre Tochter als Nacherbin eingesetzt, dann geht der Nachlass im Todesfall der Ehefrau an den Mann als Vorerben. Stirbt der Mann, dann kommt die Nacherbin zum Zuge – die Tochter bekommt also den Nachlass.

Ist das Testament indes unklar formuliert und es wird nicht deutlich, ob der Erblasser einen „Ersatzerben“ oder einen „Nacherben“ einsetzen wollte, droht ein Streit unter den potenziellen Erben. Dann muss ein Gericht eine Testamentsauslegung vornehmen und herausfinden, was wohl der Wille des Erblassers war. Ist zweifelhaft, ob jemand als Ersatzerbe oder als Nacherbe eingesetzt ist, so gilt er als Ersatzerbe, was im Vergleich zum Nacherben eine schwächere Position ist. 

Auch bei Vor- und Nacherbschaften sollten in jedem Fall Ersatzerben benannt werden. Nur so kann die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen und verhindert werden, dass Personen gegen den Willen des Erblassers Zuwendungen erhalten.

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