Ersetzt eine gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung beim PKW-Kaufrecht eine bereits laufende Frist ? - Expertenbeitrag

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Nach dem seit 01.01.2022 geltenden Kaufrecht ist eine Fristsetzung beim Auftreten von Mängeln - beispielsweise bei einem gekauften Auto - nicht mehr erforderlich. Nach § 475 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist die Frist entbehrlich, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat,

Wird dennoch eine Frist zur Mängelbeseitigung gestellt, ist juristisch noch nicht geklärt, ob diese gesetzte Frist die bereits laufende Frist - ohne Fristsetzung - ersetzt. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil v. 22.03.2023 (Az: 9 O 167/22) die Ansicht vertreten, dass die - im Fall von einem Rechtsanwalt - gesetzte Frist maßgeblich sei. Entscheidend sei der Erhalt der Aufforderung, demnach die Zustellung des anwaltlichen Schreibens. In der Folge musste dem Unternehmer erst ab diesem Zeitpunkt die grundsätzlich angemessene zweiwöchige Frist zustehen. Die vom Anwalt erhobene Klage wurde im Fall aus Sicht des Gerichts zu früh erhoben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Verkehrsrecht, u.a. auf PKW-Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen spezialisiert. Die BRAK hat ihm das Fortbildungszertifikat Q verliehen.

Bei dem vom Landgericht Düsseldorf entschiedenen Fall handelt es sich um eine einzelne Entscheidung. Da das Kaufrecht erst ein Jahr vor der Entscheidung geändert wurde, gibt es derzeit noch keine anderen vergleichbaren - zumindest keine veröffentlichten - Entscheidungen.

Nach einer im Schrifttum anderen vertretenen Ansicht will der Käufer mit der Fristsetzung nicht wieder von vorne anfangen und somit auf die bereits - automatisch - angelaufene Frist des § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB verzichten. Diese Meinung ist konsequenter, da ein gesetzliche Frist nicht von einer weiter gesetzten Frist aufgelöst werden soll. Diese Auffassung ist verbraucherfreundlicher und daher der Vorzug zu geben.

Foto(s): Collection_Seidaris

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