Erst Daten und E-Mails löschen - dann ins Sabbatical!

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Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 17.11.2022 - 3 Sa 17/22

Weil die Beklagte ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht nachgekommen ist, hat sie das Verfahren in beiden Instanzen verloren. Vollkommen unnötig, wie wir meinen.


Der Sachverhalt

Der bei der Beklagten als Berater beschäftigte Kläger löschte kurz vor Antritt seines Sabbaticals Dateien und E-Mails von seinem dienstlichen Rechner und aus dem Online-Speicher der Beklagten. Doch damit nicht genug - der Kläger leitete sich weitere dienstliche E-Mails auf seine private E-Mail-Adresse weiter und sprach überdies eine Eigenkündigung aus. Als die Beklagte dies feststellte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos.


Der Kläger erhob daraufhin vor dem Arbeitsgericht Hamburg eine Kündigungsschutzklage. Die Beklagte wiederum erhob eine Widerklage und verlangte unter anderem, den Kläger zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund € 90.000,00 zu verurteilen, die Ihr an Kosten für externe Ermittler entstanden waren.


Das Urteil

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Hamburg sahen die Kündigung als wirksam an. Die Beklagte hatte nämlich einfach nicht in dem erforderlichen Umfang vorgetragen. Schadensersatz sprach das Landesarbeitsgericht Hamburg der Beklagten ebenfalls nicht zu.


Hinweise für die Praxis

Das Urteil ist ein Paradebeispiel für eine schlechte Verfahrensvorbereitung und ‑führung. Es zeigt deutlich, wie wichtig es ist, bereits vor Ausspruch einer Kündigung „sauber“ zu arbeiten und die Kündigung „richtig“ vorzubereiten.


In unserer ausführlichen Urteilsbesprechung erfahren Sie, welchen Sachvortrag die Gerichte hätten hören wollen und weshalb es die Beklagte das Verfahren (eigentlich) hätte gewinnen müssen.


In unserem Ratgeber habe wir für Sie die wichtigsten Punkte bei einer verhaltensbedingten Kündigung zusammengefasst und in unserer Urteilsdatenbank weitere interessante Urteile aufbereitet.

Foto(s): Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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