Erste Musterklage gegen Sparkasse München – Zinszahlung Prämiensparvertrag

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Erste Musterklage gegen Sparkasse München

Aufgrund der großen Nachfrage bayerischer Sparer hat die Kanzlei Dr. Storch & Kollegen aus Berlin heute die erste Musterklage gegen die Stadtsparkasse München beim Landgericht München eingelegt. 

„Wir haben heute“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch, „eine Klage beim Landgericht München erhoben, mit der wir für unsere Mandanten Zinsen in Höhe von rund 8.000 € von der Stadtsparkasse München verlangen“. 

Der streitige Vertrag (S-Prämiensparvertrag- flexibel) stammt aus dem Jahr 2003, weist einen variablen Zinssatz von seinerzeit 2,75 % aus und eine monatliche Sparrate von 600,00 €. 

Sparkasse lehnt Zinszahlung von rund 8.000 € ab

Obwohl die Kläger ein Gutachten über die zutreffende Zinsabrechnung direkt an den Vorstand der Sparkasse München gerichtet hatten, lehnte die Sparkasse eine Zinserstattung komplett ab und verwies darauf, dass ihre Zinsgutschriften nicht zu beanstanden seien.

Dies hat die Kläger nicht überzeugt und sie haben uns gebeten, schnellstmöglich Klage beim LG München einzureichen.

Nähere Infos über unsere Musterklage finden Sie auch unter: www.sparkassenskandal.de

Musterfeststellungsklage beim OLG Dresden

Die Klage der Kanzlei Dr. Storch & Kollegen baut auf dem Inhalt der Musterfeststellungsklage der VZ Sachsen-Anhalt vor dem OLG Dresden (AZ: 5 MK 1/19) gegen die Sparkasse Leipzig auf. 

Im Gegensatz zu dieser haben wir jedoch die Zinsdifferenz durch einen Gutachter konkret ausrechnen lassen und den Betrag von rund 8.000 € direkt bei der Stadtsparkasse München eingeklagt. „Das geht schneller und vermeidet den zu erwartenden Einwand der Sparkasse München, dass die Fälle in Leipzig anders gelagert seien“, so der Sparkassenexperte Dr. Storch.

Großer Widerstand in Bayern

Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade Sparer in den ländlichen Gebieten in Bayern, die ihre gesamten Bankgeschäfte über die örtlichen Sparkassen abwickeln lassen, über das Verhalten „Ihrer Sparkasse“ erbost sind und sich die lapidar begründeten Kündigungen nicht gefallen lassen wollen. 

Erst recht lehnen sie Angebote der Sparkassen ab, ihre lebenslangen Ersparnisse vom sicher geglaubten Sparbuch in Aktienfonds oder geschlossene Immobilienfonds umzuschichten. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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