Erste Oderfelder: Amtsgericht Chemnitz eröffnet Insolvenzverfahren

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Nun ist es amtlich. Nach rund sechs Monaten haben die Anleger der aErste Oderfelder die traurige Gewissheit: Das Amtsgericht Chemnitz eröffnete am 23. August 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (Az.: 15 IN 840/16). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler. Rund 7.000 Anleger müssen nun um ihre Investitionsgelder in Gesamthöhe von rund 100 Mio. Euro bangen.

Zahlreiche Anleger haben sich als stille Gesellschafter an der Erste Oderfelder beteiligt. Die Anlegergelder flossen in Pfandkreditgeschäfte der Lombardium Hamburg GmbH. Erst Ende des Jahres 2015 ging in einem Schreiben der Erste Oderfelder mbH & Co. KG die Warnung vor möglichen Insolvenzen hervor. Die Gesellschaft bestätigte die von der LombardClassic 2 ausbleibenden Auszahlungen an Anleger. Vor einigen Monaten erst schätzte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Pfänder auf einen Wert zwischen 4,7 Mio. Euro und 7,9 Mio. Euro. Von den eigentlichen 80 Mio. Euro Pfanddarlehen, scheinen nur knapp 10 Prozent zur Verfügung zu stehen. Die Fondsgesellschaften Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG verlagerten erst kürzlich ihren Firmensitz nach Chemnitz. Nahezu zeitgleich ordnete die Staatsanwaltschaft am 14. Juni eine Großrazzia im Pfandhaus Lombardium, sowie in insgesamt zwanzig weiteren Objekten um Hamburg, an. Die Ermittlungen wurden im Zuge des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrugs und Verstößen gegen das Kreditwesengesetz durchgeführt.

Möglichkeiten der Anleger

Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen reicht die erzielte Insolvenzmasse aus, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Deshalb könnten Ansprüche auf Schadensersatz insbesondere bei der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Sollten Anlageberater ihre Informations- und Aufklärungspflichten missachtet haben, können betroffene Anleger ihre Ansprüche geltend machen. Weiterhin sollten die Anleger im Falle der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ihre Forderungen frist- und formgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

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