Erste Oderfelder Beteiligungs KG: Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter

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Erste Oderfelder Beteiligungs KG/LombardClassic 2

mzs Rechtsanwälte machen Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter geltend: Im Auftrag eines Anlegers des Fonds Lombard Classic 2 hat die Düsseldorfer Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter geltend gemacht. Zur Bündelung der Anlegerinteressen wurde zudem eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen.

Zum Hintergrund

Die BaFin hatte der Lombardium Hamburg GmbH & Co KG mit Abwicklungsanordnung vom 04.12.2015 das Pfanddarlehensgeschäft als unerlaubtes Kreditgeschäft hinsichtlich der Finanzierung gegen Übertragung von Inhabergrundschuldbriefen untersagt. Nach Auffassung der BaFin hätte die Lombardium Hamburg eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG benötigt.

Infolge dieser Abwicklungsanordnung muss die Firma Lombardium Hamburg diese Pfandkreditgeschäfte mit den Pfändern rückabwickeln. Hierdurch wird die Firma voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft namens „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ (LombardClassic 2), zu erfüllen.

Nach Auffassung der mzs Rechtsanwälte stehen den Anlegern des Fonds Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds zu. „Der unserem Mandanten vor Zeichnung der Beteiligung überreichte Fondsprospekt enthielt keinerlei Hinweis auf die fehlende Erlaubnis zur Vornahme von Pfanddarlehensgeschäften in Bezug auf Inhaberpapiere“, argumentiert der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede. „Ein derartiger Hinweis wäre jedoch zwingend erforderlich gewesen, da der Erfolg des Fonds entscheidend von dem Geschäftserfolg der Firma Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG abhing“, so Meschede.

Die Prospekthaftungsansprüche richten sich gegen die Gründungskommanditisten des Fonds, da sie als zukünftige Vertragspartner der beitrittswilligen Anleger verpflichtet gewesen wären, über das mit dem Beitritt verbundene Risiko sachlich richtig und vollständig zu informieren.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger, die in die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2) investiert haben, sollten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche Rechtsansprüche ihnen zustehen. mzs Rechtsanwälte haben eine Interessengemeinschaft für Geschädigte gegründet und stehen Betroffenen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Fehlers im Verkaufsprospekt ist auch an die Geltendmachung der Auszahlungsansprüche oder eine außerordentliche Kündigung zu denken.

Betroffene können sich für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung gerne telefonisch oder per E-Mail melden.

Über die mzs Rechtsanwälte GbR

mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Im Jahr 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit 2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und Vertriebe. Aufgrund ihrer Erfolge und ihres Engagements ist die Kanzlei Kooperationspartner der ARAG Rechtsschutzversicherung im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.



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