Erste Oderfelder/Lombard: Anleger klagen auf Schadensersatz gegen Vermittler! Anwälte informieren!

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Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg möchten betroffene Anleger aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass sie für betroffene Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 bereits erste Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht haben.

Die Anleger mussten im letzten Jahr 2016 schlimme Nachrichten verkraften, so hatte die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bereits am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet und das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.

Vor kurzem wurden die Anleger der Ersten Oderfelder bzw. Lombard Classic 2 auch vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, wozu den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt wurde.

Während Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle empfehlen, um über das Insolvenzverfahren eventuell noch einen Teil des Geldes zurückzuerhalten, sollten sich Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht zu große Hoffnungen machen, allein über das Insolvenzverfahren ihr angelegtes Geld in voller Höhe zurückzuerhalten.

So wurde den Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Aus dieser Liste ergab sich jedoch, dass die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert gewesen sein sollen als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen hatten. Somit besteht nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die große Gefahr, dass alleine über das Insolvenzverfahren die Anleger ihren Schaden zum Großteil nicht kompensieren können, sodass Anleger nach anderen Wegen suchen müssen, um ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die bereits seit vielen Monaten mit dem Fall Erste Oderfelder/Lombardium betraut sind, haben daher auch inzwischen die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, sodass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend machen können.

Viele Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 wollten eine sichere Anlage, und sie wurde ihnen auch als sichere Anlage von den Vermittlern dargestellt, was tatsächlich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht der Fall war.

Auch dürften diverse Vermittler teilweise pflichtwidrig schon nicht geprüft haben, dass ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt sowie, dass gerade mit einer stillen Beteiligung erhebliche Risiken einhergehen, die aufklärungsbedürftig gewesen wären.

Auch dürften diverse Vermittler ihrer Plausibilitätsprüfungspflicht hinsichtlich der Weitergabe der Anlegergelder mit Entgegennahme von Pfandgegenständen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sein.

Betroffene Anleger dürften somit in vielen Fällen also diverse Ansatzpunkte haben, um gegen die beteiligten Vermittler vorzugehen.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig


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