Erste Oderfelder/Lombard Classic: Insolvenzverwalter will Geld zurück! Anwälte informieren!

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In Sachen Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft (Lombard Classic) gibt es schlechte Nachrichten für die Anleger:

Der Insolvenzverwalter Frank Rüdiger Scheffler hat inzwischen mit Schreiben vom 18.09.2019 Anleger darüber informiert, dass seiner Ansicht nach Scheinauseinandersetzung und Scheingewinne anfechtbar sein sollen und dass diese geleisteten Auszahlungen der Insolvenzschuldnerin anfechtbar sein sollen und gemäß §§ 129, 134, 143 InsO der Insolvenzmasse zurückzugewähren sind. Weiter, dass den Anlegern als Leistungsempfängern kein Anspruch auf die an diese geleisteten Auszahlungen zugestanden habe, da es sich um sog. „unentgeltliche Leistungen“ der Insolvenzschuldnerin handeln soll, weil es sich lediglich um Scheingewinne gehandelt haben soll, weil die Insolvenzschuldnerin mindestens seit dem Jahr 2013 keine Gewinne, sondern lediglich erhebliche Verluste erwirtschaftet haben soll. So seien die eingeworbenen Darlehensmittel z. B. nicht für den prospektierten Zweck, die Vergabe von Pfandkrediten gegen Pfandsicherheiten, sondern unbesichert als normale Darlehen an andere Gesellschaften der Lombardium-Gruppe oder an Dritte ausgereicht worden.

In den Dr. Späth & Partner vorliegenden Schreiben werden die Anleger auch dazu aufgefordert, die vom Insolvenzverwalter angeforderten Beträge bis zum 09.10.2019 auf das eingerichtete Insolvenzsonderkonto zu bezahlen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Das sind absolute Hiobsbotschaften für betroffene Erste Oderfelder/Lombard-Classic-Anleger, die durch die Insolvenz erheblich geschädigt wurden, und meiner Meinung nach umgehend überprüfen sollten, ob die Forderung des Insolvenzverwalters überhaupt gerechtfertigt ist. Es sollte nicht ungeprüft gezahlt werden, sondern meiner Ansicht nach alle rechtlichen Möglichkeiten von betroffenen Anlegern überprüft werden“.

Dabei ist jedoch Eile geboten, denn der Insolvenzverwalter weist selbst in seinen Schreiben daraufhin, dass er, sofern die Anleger die Forderungen nicht begleichen, er seine Forderungen zeitnah gerichtlich geltend machen wird.

Das bedeutet aber, dass Anleger, die nicht bezahlen werden, damit rechnen müssen, vom Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen auf Rückzahlung verklagt zu werden.

Sollte der Insolvenzverwalter mit seiner Klage Erfolg haben, so müssten die Anleger nicht nur die bisher geltend gemachten Beträge zgl. Zinsen, die sich summieren, bezahlen, sondern auch noch die Kosten für den Gegenanwalt.

Somit sollten sich Anleger fragen, wie sie reagieren sollen – vorschnell zahlen oder nicht zahlen und Klage riskieren und dann eventuell mehr zahlen.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sollte die Forderung des Insolvenzverwalters jedenfalls überprüft werden.

Soweit sich der Insolvenzverwalter z. B. darauf beruft, dass die Entnahmen nicht aus Gewinnen heraus erfolgt seien, ist bereits zu überprüfen, ob diese Behauptung richtig ist und ob der Insolvenzverwalter sie beweisen kann.

Selbst wenn sie richtig sein sollte, sollten Anleger prüfen, ob sie dann zur Rückzahlung verpflichtet wären.

Auch sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt geprüft werden, ob Anleger sich nicht auf den Einwand der „Entreicherung“ berufen können.

In diversen Fällen, in denen Anleger das Geld wieder ausgegeben haben, könnte dieser Einwand eingreifen, was immer im jeweiligen Einzelfall anhand der einschlägigen BGH-Rechtsprechung überprüft werden sollte.

Auch sollte überprüft werden, ob nicht eventuell bei diversen Anlegern durch die Auszahlungen eine steuerliche Mehrbelastung eingetreten ist, worauf sich Anleger ggf. ebenfalls berufen könnten.

Dr. Späth & Partner empfehlen daher Anlegern, umgehend fachanwaltlichen Rat gegen die Rückforderung einzuholen, um fristgerecht reagieren zu können.

Aufgrund der kurz gesetzten Frist sollen Anleger jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass Eile geboten ist.

Betroffene Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft-Lombard Classic-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden. Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und daher mit Fällen von Insolvenzanfechtungen wie die vorliegenden bestens vertraut.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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