Erste Urteile gegen VW rechtskräftig. Jetzt aus der Musterfeststelungsklage austreten

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An der von ADAC und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geführten Musterfeststellungsklage haben sich über 400.000 Kunden des VW-Konzerns angeschlossen. Die Klage umfasst Diesel-Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189. Käufer dieser Fahrzeuge, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde, können sich an der Klage beteiligen. Eine Anmeldung ist theoretisch bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung am 30. September 2019 möglich. Gleichzeitig können sich angemeldete Verbraucher bis zu diesem Zeitpunkt auch wieder abmelden. Danach ist das nicht mehr möglich. 

„Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist unserer Auffassung nach derzeit nicht mehr sinnvoll, sodass wir zu der Abmeldung der Registrierung und individuellen Inanspruchnahme von Volkswagen raten. Während im Feststellungsverfahren noch über Verfahrensfragen verhandelt wird, wird der Bundesgerichtshof sehr wahrscheinlich bereits über eine Einzelklage entschieden haben“, sagen die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Seidel Vos. 

Hinzu kommt, dass es bereits an einigen OLG-Bezirken eine ständige Rechtsprechung gibt, nach der die Volkswagen AG wegen der Abgasmanipulation zu Schadenersatz verpflichtet ist. Das Oberlandesgericht Köln zum Beispiel verurteilt Volkswagen, ohne die Revision zuzulassen. Zumindest für die Kunden des Volkswagen-Konzerns, die einen Neu- oder Gebrauchtwagen mit dem Motor EA 189 vor der Einräumung der Manipulationen durch die Volkswagen AG Ende September 2015 gekauft haben, scheint die Rechtslage vor einigen Oberlandesgerichten geklärt zu sein. 

Mittlerweile hat die Kanzlei Müller Seidel Vos eine Reihe von rechtskräftigen Urteilen für Einzelkläger gegen Volkswagen erwirkt, weil Volkswagen die Berufung zurückgenommen hat, bevor es zu einem Spruch der Richter am Oberlandesgericht kommen konnte. 

„Die Berufungsrücknahmen machen überhaupt keinen Sinn, wenn die Rechtslage tatsächlich zweifelhaft wäre. Die Musterfeststellungsklage wird für die registrierten Verbraucher eher zur Falle, weil eine Einzelklage erst nach Abschluss des langwierigen Verfahrens vor dem OLG Braunschweig eingereicht werden kann. Die Anwälte auf beiden Seiten rechnen nicht mit einer Entscheidung vor Sommer 2024, wie das Magazin Focus und die FAZ berichten. Anschließend muss der Kunde dann doch noch eine eigene Klage anstreben“, sagen die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Seidel Vos.

Ziel der Musterfeststellungsklage ist es nur, die Schädigung der Verbraucher „festzustellen“. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass der Verbraucher dann seinen individuellen Schadensersatz selbst und mit eigenem Anwalt vor Gericht einklagen kann. 

Weil das Verfahren Jahre dauern wird und die Kläger ihre Fahrzeuge weiter nutzen, kann die Nutzungsentschädigung am Ende des Verfahrens so hoch ausfallen, dass dann von der Schadensersatzzahlung kaum etwas übrig bleibt.

Wer sich bereits bei der Musterfeststellungsklage angemeldet hat, sollte sich also bis zum ersten Verhandlungstag am 30.09.2019 einfach und kostenlos abmelden und dann individuell Klagen. Eine Abmeldung nach dem 30.09.2019 ist nicht mehr möglich. Angemeldete Verbraucher sind dann bis zum Abschluss der Musterfeststellungsklage in diesem Verfahren "gefangen" und können vorher trotz der guten Erfolgsaussichten keine Individualklage erheben, die deutlich schneller zu Ziel führt.

Müller Seidel Vos Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge und führt erfolgreich Schadenersatzklagen gegen VW und andere Autohersteller wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. Müller Seidel Vos ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.


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