Erste Verurteilung eines Steueranwalts im Cum-Ex-Skandal

  • 2 Minuten Lesezeit

In einem beispiellosen Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main einen ehemaligen Partner der renommierten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Ulf Johannemann, zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Johannemann wurde der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung in vier Fällen für schuldig befunden, ein Präzedenzfall in der juristischen Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre.

Johannemanns Rolle bestand in der Beratung der Maple Bank bezüglich der Cum-Ex-Geschäfte, die 2021 vom Bundesgerichtshof als Steuerhinterziehung klassifiziert wurden. Die von Freshfields erstellten Gutachten attestierten die steuerliche Zulässigkeit dieser Aktientransaktionen, welche von der Bank in großem Umfang durchgeführt wurden und einen Steuerschaden von etwa 388 Millionen Euro verursachten. Die Finanzaufsicht schloss die Bank im Jahr 2016, da eine Überschuldung aufgrund von Steuerrückstellungen für Cum-Ex-Geschäfte drohte.

Die Anklage gegen Johannemann, erhoben von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, basierte auf den sogenannten "Gefälligkeitsgutachten", die er erstellt hatte. Im Verlauf des Verfahrens deutete die 24. Strafkammer bereits eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit an, woraufhin Johannemann ein Geständnis ablegte. Er wurde von der Kanzlei Leitner & Kollegen vertreten.

Ein ebenfalls angeklagter Bankier der Maple Bank legte ebenfalls ein Geständnis ab und betonte, dass die Geschäfte ohne die Gutachten nicht durchgeführt worden wären, da sie eine falsche Sicherheit vermittelten. Er räumte ein, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands klar gewesen wäre, dass eine doppelte Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht beabsichtigt sein konnte. Er erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Urteil gegen Johannemann ist noch nicht rechtskräftig und markiert einen wichtigen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte, die das deutsche Steuersystem um Milliarden Euro betrogen haben.

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

Besuchen Sie meine Webseite.

(Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Keßler

Beiträge zum Thema