Erwerbsunfähigkeitsrente – oder Abfindung? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Arbeitnehmer, die über eine Erwerbsunfähigkeitsrente nachdenken, sollten wissen, wann dieser Schritt der richtige ist, und wann davon eher abzuraten ist und eine Alternative besser wäre. Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer sich für eine Erwerbsunfähigkeitsrente entscheidet, nimmt damit finanzielle Einbußen im Vergleich zu seinem Arbeitsentgelt in Kauf, und auch Nachteile bei der späteren Altersrente.

Wer gesundheitlich in der Lage ist, die Arbeit fortzusetzen, dem rate ich regelmäßig dazu, über diese Option nachzudenken.

Falls es nämlich zu einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber kommt, oder im Fall einer späteren krankheitsbedingten Kündigung, stünde der Arbeitnehmer mitunter finanziell besser da, als wenn er in die Erwerbsunfähigkeitsrente ginge.

Da ist zum einen die Abfindung, die der Arbeitnehmer dann regelmäßig bekommen würde, wobei die höchsten Abfindungen meist nach einer krankheitsbedingten Kündigung gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht und vor Gericht, wie so oft, einen Abfindungsvergleich abschließt.

Kommt es zum gerichtlichen Abfindungsvergleich, bezieht der Arbeitnehmer danach zudem auch regelmäßig zwei Jahre Arbeitslosengeld – zusammen mit der Abfindung hätte der Arbeitnehmer damit gegebenenfalls einen deutlichen finanziellen Vorteil im Vergleich zur Erwerbsunfähigkeitsrente!

Aber auch ein Aufhebungsvertrag kann sich für den Arbeitnehmer im Vergleich zur Erwerbsunfähigkeitsrente finanziell lohnen.

Arbeitnehmertipp: Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Vor- und Nachteile der Erwerbsunfähigkeitsrente und über die Möglichkeiten einer Abfindung. Rufen Sie dazu auch einen auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zur Abfindung, zum Aufhebungsvertrag und zur Erwerbsunfähigkeitsrente?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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