Es werden Abmahnungen für die beliebte US-Serie „Gotham“ von Waldorf Frommer verschickt! Wir helfen

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt was ab?

Die mittlerweile allseits bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche Verstöße des Urheberrechts an der Serie „Gotham“ ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen einzelne Folgen der Serie anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht zu haben. Dieses illegale Hochladen von Daten auf Tauschbörsen wird auch als Filesharing bezeichnet.

2. Was verlangen die Abmahner?

Im Wesentlichen sollen die Abgemahnten einen Vergleichsbetrag in Höhe von 569 € (Betrag setzt sich zusammen aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten) begleichen sowie eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Wir können Ihnen jedoch nur davon abraten vorschnell die Bedingungen zu erfüllen.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

In jedem Fall ist es wichtig die Abmahnung ernst zu nehmen. Sie sollten das Schreiben nicht als unbedeutend zur Seite schieben, da keine Reaktion auf die Abmahnung die denkbar schlechteste Handlungsalternative ist.

Stattdessen sollten Sie die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen lassen. Diese Prüfung kann unter anderem auch ergeben, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind. Dies ist nicht unwahrscheinlich, da die Anwälte von Waldorf Frommer massenhaft Abmahnungen verschicken und dementsprechend auch Fehler passieren können. In diesem Fall genügt es die Forderungen kurz schriftlich als unberechtigt zurück zu weisen.

Aber selbst, wenn Ihre Abmahnung gerechtfertigt ist, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Über die Höhe des Vergleichsbetrages kann in jedem Fall noch verhandelt werden. Zudem ist eine Abänderung (Modifizierung) der Unterlassungserklärung oftmals unerlässlich, da diese oft viel zu weit gefasst ist und Sie im Falle einer Zuwiderhandlung mit hohen Vertragsstrafen rechnen müssen.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man richtig mit Waldorf Frommer verhandelt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie weder zu Warner Bros. noch zu Waldorf Frommer Kontakt auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Zahlen Sie nicht voreilig den Vergleichsbetrag!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (Urheberrecht, IT-Recht) auf!

5. Wurden Sie auch beschuldigt eine Urheberrechtsverletzung an der Serie „Gotham“ begangen zu haben?

Dann nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.

Unser oberstes Ziel lautet: Kein Geld für die Abmahner!

Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten und unsere kostengünstigen Pauschalpreise für die Abwehr von Abmahnungen. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns dafür Ihre Abmahnung vorab via Fax oder E-Mail zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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