EU-Lieferkettenrichtlinie: Neue Standards für Unternehmensverantwortung

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Die kürzlich erzielte Einigung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU wird als "historischer Durchbruch" im Bereich der Unternehmensverantwortung gefeiert. Diese Richtlinie, die auf das tragische Ereignis von Rana Plaza Bezug nimmt, legt strenge Anforderungen an Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange fest. Selbst Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen aktiv werden, insbesondere in risikobehafteten Sektoren. Darunter fallen u.a. Produktion und Großhandel von Texitilien, Kleidung und Schuhen, Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelherstellung, Gewinnung und Großhandel mit mineralischen Rohstoffen


Größerer Anwendungsbereich und strengere Anforderungen als das LkSG


Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zeichnet sich die CSDDD durch einen erheblich größeren Anwendungsbereich aus. Die Vorschriften sind anspruchsvoller, da Unternehmen verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und entstandene Schäden zu beheben. Größere Unternehmen müssen darüber hinaus sicherstellen, dass ihre Geschäftsmodelle und Strategien im Einklang mit dem Pariser Abkommen zur Klimaveränderung stehen.


Durchsetzung und zivilrechtliche Haftung: Neue Standards setzen


Die Durchsetzung der CSDDD erfolgt durch Geldbußen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes, "naming and shaming" sowie Schadensersatz. Dies stellt einen bedeutsamen Unterschied zum deutschen Gesetz dar, da die CSDDD auch eine zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen ermöglicht. Lokale Geschädigte können somit Schadensersatzklagen gegen Mutterunternehmen erheben.


Gemischte Reaktionen und Unsicherheiten


Während Oxfam die Einigung als "Meilenstein" für die Menschenrechte feiert, gibt es auch Kritik. Wirtschaftsverbände fürchten einen erhöhten Bürokratieaufwand und potenzielle Wettbewerbsnachteile. Unionspolitiker warnen vor einem möglichen Rückzug europäischer Unternehmen und einem Ersatz durch Firmen aus Drittstaaten. Die finale Bestätigung der Einigung steht noch aus, und Unsicherheiten bezüglich fehlender Diskussion über entscheidende Punkte sowie einer möglichen Enthaltung der Bundesregierung bleiben bestehen.


Die CSDDD markiert einen bedeutenden Schritt hin zu globaler Unternehmensverantwortung und hat das Potenzial, Standards für Menschenrechte und Umweltschutz in Lieferketten weltweit zu beeinflussen.


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