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EU: Patente werden billiger

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Europäische Patente werden kostengünstiger. Am 1. Mai 2008 ist das Londoner Protokoll in Kraft getreten mit dem Patente in den EU-Mitgliedstaaten billiger werden. Gerade kleinere und mittlere Unternehmer müssen künftig für ein Patent weniger tief in den Geldbeutel greifen. Das Redaktionsteam von anwalt.de informiert, welche Kosten entfallen.

Das Londoner Protokoll ist ein Zusatzabkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und enthält Vereinbarungen, die Entlastungen bei der Patentanmeldung betreffen, insbesondere Erleichterungen bezüglich der Übersetzung. Bisher wurden bei der Patentierung auch Übersetzungskosten veranschlagt. Im Londoner Protokoll ist nun vereinbart, dass auf eine Übersetzung in Landessprache nun ganz oder weitgehend verzichtet wird. Damit entfallen die Übersetzungskosten oder fallen deutlich geringer aus. 

Zukünftig müssen Inhaber europäischer Patente keine Übersetzung der Patentschrift vorlegen, wenn das Patent in den jeweiligen Amtssprachen deutsch, englisch und französisch erteilt worden ist. Mitgliedstaaten in denen keine der drei genannten Sprachen Amtssprache ist, akzeptieren eine der drei Europa-Amtssprachen bei der Patentanmeldung und verlangen eine Übersetzung in die Landessprache nur, wenn das Patent nicht in der zuvor bestimmten Anmeldesprache vorliegt.

(WEL)


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