EUCP® GmbH mahnt wegen gewerblicher Verkaufstätigkeit auf eBay Kleinanzeigen wettbewerbsrechtlich ab

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Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Firma EUCP® GmbH aufgrund vermeintlicher Falschangaben über die „Privatanbieter-Kennzeichnung” des Accounts unserer Mandantschaft auf der Internetplattform eBay Kleinanzeigen vor. Die Firma EUCP® GmbH hat hier selbst abgemahnt. Diese Abmahnung wurde von keinem Rechtsanwalt ausgesprochen.

Gegenstand der Abmahnung sollen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sein.

Dem Abgemahnten wird von der Firma EUCP® GmbH vorgeworfen, aufgrund Art und Umfang der Verkaufstätigkeit gewerblich tätig zu sein. Der Abgemahnte hatte seinen eBay-Kleinanzeigen Account als „privat” gekennzeichnet und über diesen eine Leasing-Übernahme seines Kraftfahrzeugs angeboten.

Der Abgemahnte soll sich dadurch wettbewerbswidrig verhalten und sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen Mitbewerbern verschafft haben. Er sei als gewerblicher Anbieter einzustufen. Damit stünde er nach Angaben der EUCP® GmbH in direkter geschäftlicher Konkurrenz zu der EUCP® GmbH. Unsere Mandantschaft soll folglich gegen das UWG verstoßen haben.

Mit der Abmahnung macht die Firma EUCP® GmbH einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG geltend sowie einen Schadensersatzanspruch nach § 9 Satz 1 UWG.

Die Firma EUCP® GmbH fordert unsere Mandantschaft auf eine eigenhändig unterzeichnete und bedingt strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Firma EUCP® GmbH fordert ebenfalls dazu auf, einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 650,- € an die Firma EUCP® GmbH zu bezahlen. Die Höhe des pauschalisierten Schadensersatzes erklärt die die Firma EUCP® GmbH nicht weiter.

Ob die Abmahnung und damit auch letztlich die Zahlungsansprüche berechtigt sind, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss geprüft werden, ob die Behauptung eines gewerblichen Handels auf der Internetplattform eBay Kleinanzeigen überhaupt rechtlich haltbar ist. Hierzu müssen alle Gesamtumstände gewürdigt werden. Dazu zählt auch unter anderem, wie das Angebot gestaltet war und wie der Anbieter den Account gekennzeichnet hat.

Sollte eine Überprüfung des Einzelfalls dazu führen, dass möglicherweise ein gewerbliches Handeln anzunehmen ist, so ist weiter zu prüfen, ob die Zahlungsansprüche der Höhe nach bestehen. Die hier geforderte pauschal geforderte Summe wurde nicht weiter dargelegt. Auch diese sollte stets geprüft werden.

Wir raten allen Abgemahnten an, sofort zu handeln! Bleiben Sie nicht untätig!

Ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, muss ebenfalls dem Grunde nach geprüft werden. So dann muss die Höhe auch überprüft werden.

Wir raten allen Abgemahnten nichts ungeprüft zu unterschreiben oder sich gar ungeprüft zu unterwerfen.

Lassen Sie diese Abmahnungen aber bitte auch nicht einfach „unter den Tisch” fallen. Fristen sollte man wahren und entsprechend handeln, zur Not sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden.

Nehmen Sie die Abmahnung bitte ernst. Aus juristischer Sicht droht bei nicht fristgerechter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung durch das Gericht, die dem Abgemahnten zugestellt wird. Zwar ist es jetzt noch nicht zu spät, um sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Jedoch sind bereits Gerichts- und Anwaltskosten entstanden, die man im Vorwege hätte minimieren können.

Sollten Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder bereits eine Klage der Firma EUCP® GmbH erhalten haben, so stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung.

Rufen Sie mich gerne an. Im Rahmen eines Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke



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