EuGH-Generalanwalt sieht Thermofenster als rechtswidrig an

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EuGH-Generalanwalt Rantos sieht Thermofenster als rechtswidrig an

In seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs seine Beweisführung zu den aus seiner Sicht illegalen Thermofenstern in Fahrzeugen von Volkswagen und Porsche noch einmal untermauert. Der Generalanwalt machte deutlich, dass die Hersteller, welche die Thermofenster verwenden, eine neue Form der illegalen Abschalteinrichtung gefunden haben. Die Abgasreinigung von den Temperaturen abhängig zu machen, sei aus juristischer Sicht nur erforderlich, um einer Überlastung des Motors vorzubeugen. Dies ist in erster Linie der Fall, wenn sehr hohe Temperaturen im Motorraum gemessen werden. Gutachten konnten jedoch belegen, dass bei den getesteten Fahrzeugen die Abgasreinigung ebenfalls entfiel, sobald Temperaturen unterhalb von 15° Celsius erreicht wurden.

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos erachtet diese Vorgehensweise als eine weitere gezielte Täuschung der Verbraucher. Das gewählte Thermofenster würde in einem Temperaturrahmen liegen, der auch für offizielle Tests der Abgaswerte üblich ist. Die Hersteller hätte somit vorsätzlich Temperaturgrenzen gesetzt, die es den Prüfern so gut wie unmöglich machen würden, diese illegalen Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung zu erkennen.

Die Hersteller argumentieren gegen diese Sichtweise des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs. Die Thermofenster dienten lediglich der Sicherheit des Motors und würden sich daher im gesetzlichen Rahmen der erlaubten Software in Fahrzeugen bewegen. Die Thermofenster seien vielfach nicht Teil der ursprünglichen Ausstattung der Fahrzeuge gewesen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt per Software-Update hinzugefügt worden. Den meisten Eigentümern dieser Fahrzeuge war zuvor eine Nachbesserung der zuvor als illegal eingestuften ursprünglichen Abschalteinrichtungen versprochen worden. Die Funktionsweise der neu aufgespielten Software mit fast identischen Eigenschaften in Bezug auf die Abschaltung der Abgasreinigung sei dagegen den Eigentümern unbekannt gewesen.

Nach dem Schlussantrag haben die Richter des EuGH mehrere Wochen Zeit, um die vorhandenen Gutachten und Beweise nochmals zu betrachten und zu einer Urteilsfindung zu gelangen. Jedoch hatte das Gericht schon in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, sehr verbraucherfreundliche Urteile zu treffen. Die Entscheidung des EuGH wird daher nicht nur in Luxemburg mit Spannung erwartet.

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