EuGH zu Verbraucherdarlehen: BGH lag 2016 falsch – Millionen von Autofinanzierungen widerrufbar

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Welche Konsequenzen hat das aktuelle EuGH-Urteil zum Widerruf von Verbraucherdarlehen für verbundene Autofinanzierungen, Kraftfahrzeug-Leasing und nicht verbundene Verträge?  Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und Gründer der Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte in Mönchengladbach: „Der EuGH stellt sich massiv gegen die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2016. Damals hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die jetzt neu vom EuGH zur Rechtssache C-66/19 verhandelte Klausel zum Thema Kaskadenverweise den geltenden EU-Verordnungen entspricht!“ Dadurch wurde der Widerrufsjoker mehr oder weniger auf Eis gelegt. Dr. Hartung: „Eine in nahezu allen Verträgen standardmäßig auftauchende Klausel fiel als Argument für einen erfolgreichen Widerruf für über drei Jahre komplett aus!“

Das Landgericht Saarbrücken stand vor einer verbraucherfreundlichen Entscheidung, die nicht nur unzählige Immobiliendarlehen betrifft, sondern auch Millionen von Autofinanzierungen, obwohl sich der verhandelte Fall um ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen drehte.

Dr. Hartung: „Das machte es kompliziert. Die 1. Instanz musste zudem befürchten, dass ein solches Urteil vom Oberlandesgericht in 2. Instanz kassiert worden wäre, weil es nicht der BGH-Linie entspricht.“

Nun ist es klar: „Europäisches Recht geht dem nationalen Recht vor!“  da sind sich die drei engagierten Verbraucheranwälte Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Ulf Grambusch, Fachanwalt für Versicherungsrecht, absolut einig. Und: „BGH war gestern – der Widerrufsjoker lebt!“

Das Team sieht gute Aussichten für den Widerruf von mehr als 20 Millionen Darlehen und Leasing-Verträgen, denn Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind widerrufbar.

Im Ergebnis kommt es zu Unterschieden zwischen normalen Verbraucherdarlehen, die z.B. bei der Hausbank zur Finanzierung eines Traums aufgenommen wurden, und so genannten verbundenen Geschäften, bei denen Autobanken wie die VW-Bank oder die AUDI-Bank nicht nur den Vertrag rückabwickeln müssen, sondern auch noch den Vertragsgegenstand, also das Auto oder das Wohnmobil, zurücknehmen müssen. Die ungebundene Hausbank kann allenfalls zur Erstattung von Zinsen herangezogen werden.

Der Widerruf ist demnach nicht nur ein Mittel, um ein paar Euro zu sparen, sondern auch um sich von einem Fahrzeug zu verabschieden – und das gilt nicht nur für ungeliebte Diesel, sondern für "Träume" aller Art, also auch für Wohnmobile, Motorräder, Möbel oder Boote.

Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte berät Widerrufswillige umfassend und ohne jedes Risiko - von der unverbindlichen Erstberatung über die kostenlose Vertragsprüfung, bis hin zur Abfrage der Rechtschutzversicherung. Kanzleigründer Dr. Hartung: „Unter Umständen können wir Verfahren auch finanzieren in Kooperation mit unseren Prozesskosten-Finanzierern!“


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