Euroweb Internet GmbH und United Media AG: Achtung bei Internet-System-Vertrag!

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Die Euroweb Internet GmbH und die United Media AG bieten in Deutschland, Österreich und der Schweiz Verträge über die Erstellung und Betreuung von Internetpräsenzen an. Auffällig ist hierbei, dass die Euroweb Internet GmbH und die United Media AG unter der derselben Geschäftsadresse, Hansaallee 299, in 40549 Düsseldorf, vorzufinden sind. Zudem fällt auf, dass Herr Christoph Preuss sowohl Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH ist als auch Vorsitzender des Aufsichtsrates der United Media AG.

Darüber hinaus sind folgende weitere Partner der Euroweb Internet GmbH bekannt:

  • Madsack OnlineService GmbH & Co. KG
  • WN Online-Service GmbH & Co. KG 
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • pkw.de Autobörse GmbH

Bei den von der Euroweb Internet GmbH und der United Media AG angebotenen Verträgen handelt es sich um sog. Internet-System-Verträge. Laut eigener Angabe werden die Verträge für mittelständische Unternehmen angeboten. Bei uns stellt es sich allerdings so dar, dass eher Kleinstunternehmer/-innen unter die Zielgruppe der Euroweb Internet GmbH und der United Media AG fallen.

Die Dauer der Verträge beträgt bei den uns vorliegenden Verträgen 36 bzw. 48 Monate. In dem Vertrag wird die Laufzeit jedoch in Form eines Fließtextes angegeben. Die Dauer wird auch nicht als Ziffer („48“), sondern ausgeschrieben (als Wort) dargestellt: „Laufzeit: achtundvierzig Monate“. 

Durch diese Darstellung überlesen Kunden bei Vertragsschluss schnell die wichtige Information, dass es sich um einen 4-Jahres-Vertrag bzw. 3-Jahres-Vertrag handelt. Man könnte meinen, dass es hier vom Vertragsersteller beabsichtigt wurde, dass man als Kunde/in die Laufzeitangabe überliest bzw. nicht auf Jahre berechnet.

Hinzu kommt, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgender Passus zu lesen ist:

„[…]Der Vertrag verlängert sich über die umseitige Laufzeit hinaus jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird […]“

Laut der Verträge fallen monatlich nach unserer Kenntnis Kosten i. H. v. ca. 150,00 € bis knapp 400,00 € (zzgl. MwSt.) an. Insgesamt somit Kosten von bis zu ca. 19.200,00€ (zzgl. MwSt.) innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren. Bei Vertragsverlängerung wird noch mal der monatliche Betrag mal 12 (1-jährige Verlängerung) fällig! Auffällig ist hier, dass der Gesamtpreis in den Verträgen der Euroweb GmbH und der United Media AG nicht angegeben wurde.

Kündigung eines Internet-System-Vertrags

Beim Internet-System-Vertrag handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag gem. § 631 BGB und nicht um einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB oder einen Dienstvertrag gem. § 611 BGB [vgl. BGH Urt. v. 04.03.2010 Az.: III ZR 79/09]. Es stellt sich hierbei oft Frage, ob der als Werkvertrag eingeordnete Internet-System-Vertrag auch vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden kann. Hier entschied der BGH, dass der Kunde grundsätzlich vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen könne. Sollte die Kündigung vor Ablauf der Laufzeit (nicht innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist erfolgt sein),  steht dem Auftragnehmer für die restliche Laufzeit allerdings unter Umständen ein Ausgleichsanspruch zu.

Wichtig ist hier für Sie, dass Sie nicht einfach ohne vorherige anwaltliche Beratung kündigen, da sie sich gegebenenfalls gegenüber der Euroweb Internet GmbH oder der United Media AG ersatzpflichtig machen!

Neuvertrag durch Vereinbarung: Versteckte Laufzeitverlängerung bei Euroweb

Im Zuge der Vertragsbeziehung kam es in den uns vorliegenden Fällen häufig zu weiteren (neuen) Vereinbarungen über Zusatzleistungen, wie die SSL-Verschlüsselung „SSL-Basic“, kommen.

Die angebotenen „neuen“ Vereinbarungen sind auf den ersten Blick übersichtlicher gestaltet als die Altverträge: Es wird ein monatlicher Pauschalbetrag für die Zusatzleistung (z. B. SSL Basic) eingetragen und auf die AGB des Ursprungsvertrags verwiesen.

In der „Neuvereinbarung“ befindet sich zumeist folgender Passus: „Der Leistungs- und Systemumfang der Vereinbarung entspricht jenem des „Altvertrages“ mit mit o. g. inhaltlichen Erweiterungen. Es gelten die AGB des Altvertrages […] Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ,Altvertrag‘ außer Kraft.“

Dieser Passus soll nach Ausführungen der Euroweb so zu verstehen sein, dass nunmehr ein neuer Vertrag mit neuem Laufzeitbeginn ab Unterzeichnung bei einer Laufzeit von neuen 48 Monaten zustande gekommen ist (trotz z. T. bereits erfolgter Kündigung).  Diese Ansicht sehen wir kritisch und sind auch der Meinung, dass diese Rechtsauffassung falsch ist.

Zum Beratungsansatz unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des IT-Rechts tägig. Wir beraten regelmäßig Mandanten, die sich von Internet-System-Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH und der United Media AG lösen möchten. Mit einer gezielten Lösungsstrategie konnten wir bereits bestmögliche Ergebnisse erzielen. Wichtig ist es uns hierbei, jeden Fall individuell zu prüfen. Es kommt stets darauf an, wie die Verträge im Einzelfall ausgestaltet ist und ob weitere Vereinbarungen abgeschlossen worden sind. Rufen Sie ganz unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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