Euroweb (wwwe GmbH): Internet-System-Vertrag außerordentlich / fristlos kündigen – Das müssen Sie beachten

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Haben Sie auch einen Internet-System-Vertrag mit Euroweb (www.euroweb.de) abgeschlossen und möchten diesen vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen? Dann ergeht es Ihnen, wie vielen unserer Mandanten, die wir bundesweit zu Kündigungsmöglichkeiten der Verträge mit Euroweb beraten! Daher hier ein paar allgemeine Informationen zu diesem Thema:

Zunächst schein sich die Firma Euroweb umbenannt zu haben. Bzw. die GmbH wurde umbenannt von vormals  Euroweb Internet GmbH ind aktuelle die wwwe GmbH. Die trillt zumindest aktuelle (Stand 17.11.2021) weiterhin unter Bezeichnung Euroweb auf (www.euroweb.de)

Über die Internet-System-Verträge von Euroweb 

Die Internet-System-Verträge von Euroweb sind Werkverträge, in denen es um das Erstellen, Pflegen und Betreiben von Internetseiten bzw. des Internetauftritts im Allgemeinen geht. Die monatlichen Kosten hierfür liegen zwischen 150,00 € und 450,00 €.

Vertragslaufzeit im Kleingedruckten: 48 Monate!

Die Laufzeit der uns bekannten Verträge mit Euroweb beträgt in der Regel zwischen 36 und 48 Monate. Allerdings ist diese Vertragslaufzeit nur im Kleingedruckten und zudem z.B. als „achtundvierzig“ statt als Ziffer ausgeschrieben zu finden. Daher ist sie leicht zu überlesen.

Gesamtkosten nicht explizit erwähnt!

Wenn man die monatlichen Kosten auf die gesamte Laufzeit des Vertrags hochrechnet, ergibt sich z.T. ein Gesamtbetrag von mehr als 20.000,00 €. Diese beträchtliche Summe wird jedoch im Vertrag nirgends explizit erwähnt.

Vorzeitige Kündigung wird auf Anfrage abgelehnt

Mehrere Mandanten berichteten uns unabhängig voneinander, dass Euroweb eine vorzeitige fristlose bzw. außerordentliche Kündigung auf schriftliche Anfrage abgelehnt habe. Euroweb habe dabei darauf verwiesen, dass nur eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit möglich wäre.

Außerordentliche Kündigung möglich?

Auch wenn Euroweb möglicherweise etwas anderes behaupten mag, ist eine außerordentliche Kündigung je nach Einzelfall grundsätzlich möglich!

Eine außerordentliche Kündigung kann, je nachdem wie die Umstände im jeweiligen Fall sind, entweder aus einem wichtigen Grund oder aber auch ohne einen solchen wichtigen Grund erfolgen. Hierbei gilt es, die konkreten Anforderungen und Feinheiten der außerordentlichen Kündigung einzuhalten.

Im besten Fall sollte eine außerordentliche Kündigung nur und von Anfang an mit fachanwaltlicher Beratung erfolgen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Fehler bei der Kündigung unterlaufen und ein weiteres Vorgehen so deutlich erschwert wird.

Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Euroweb außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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