Eurozins: Anleger kommen nicht an Geld! Eile ist geboten!

  • 2 Minuten Lesezeit

Beim Anbieter Eurozins aus Stockholm mehren sich die Anzeichen, dass die Anlegergelder in Gefahr sein könnten. Inzwischen haben sich Anleger bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg gemeldet, die mitteilen, dass sie über Eurozins angelegte Gelder zum 01.06.2021 wieder ausbezahlt bekommen sollten, aber eine zugesagte Auszahlung nicht statt gefunden hat. Auch E-Mail-Anfragen sollen teilweise von Eurozins nicht mehr beantwortet werden.

Eurozins bot/bietet deutschen Anlegern diverse Anlage- und Investmentprodukte an, wie z.B. angeblich "einlagengesicherte" Festgeld- und Tagesgeldanlegen .

Der Anbieter arbeitet jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht, der Anbieter ist offensichtlich in Stockholm bei einem Büroservice untergebracht, und merkwürdigerweise sollen die Anleger Geld auf Konten bei diversen Banken in der EU oder den USA überweisen, aber Kontoinhaber sind nicht sie selber, sondern andere Firmen/Personen, die teilweise als "Treuhänder" fungieren sollen. Ob dies wirklich eine seriöse Konstruktion ist, die vertrauenserweckend ist, ist zweifelhaft.

Ob die Banken, die von Eurozins angegeben werden, wirklich mit Eurozins zusammen arbeiten, ist fraglich, genauso, wie fraglich ist, ob die von Eurozins gemachten Angaben, dass die Anlegergelder "einlagengesichert" sind.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB auf jeden Fall überprüfen, ob die Gelder bei den Banken, die angegeben werden, wirklich angelegt sind?

Im schlimmsten Fall besteht hier erhebliche Gefahr für die Anlegergelder und Anleger müssten dringend handeln, um noch an ihr Geld zu kommen. Eile ist somit geboten!

Für Anleger, die rechtsschutzversichert sind, übernimmt auch oftmals die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Abklärung und Tätigkeit.

Anleger, die über den Anbieter Eurozins ihr Geld angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und unterstützen betroffene Eurozins-Anleger gerne.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema