Eurozins: Großer Erfolg! Geld zurück für Anleger! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Beim vermeintlichen "Festgeldangebot" des schwedischen Anbieters „Eurozins“ (Stockholms Berghantering AB) liegt vermutlich Betrug vor, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist. Nach der BaFin-Warnung von vor einigen Wochen ist klar, dass das Geld, das von den Anlegern auf Konten bei diversen Banken in Europa und den USA überwiesen werden sollte,  nicht, wie von Eurozins versprochen, in Form von "Festgeld" angelegt wird, sondern gleich von den Kontoinhabern abgehoben wird und veruntreut wird. Eine Bank hatte bestätigt, dass Betrug vorliegt, diverse Strafanzeigen von Anlegern laufen bereits.

Eurozins hatte mit Angaben Werbung gemacht, z.B., dass das Unternehmen im Jahr 2016 gegründet worden sein soll und Einlagen  in Höhe von 910.000.000 € vermittelt haben soll. Nichts davon stimmt von diesen erfundenen Behauptungen, es handelt sich lediglich um ein Briefkastenunternehmen, das vor kurzem gegründet wurde auch bei Folgeangeboten, die Anlegern inzwischen verstärkt gemacht werden, dürfte vermutlich wieder Betrug vorliegen, denn hier sollen Anleger ebenfalls wieder vorab viel Geld überweisen.

Umso erfreulicher ist, dass inzwischen für 2 von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten vertretene Anleger, die ihr Geld an eine US-amerikanische Bank überwiesen hatten, das Geld auf dem Konto der dortigen Bank gesichert werden konnte und diese beiden Anleger (anders als diverse andere Anleger) ihr Geld inzwischen vollständig von der Bank zurück erstattet erhalten haben, in einem Fall rund 10.000,- Euro und im 2. Fall sogar ein Betrag in Höhe von ca. 35.000,- €, der der dortigen Anlegerin vollständig über eine andere Bank auf ihr zurück überwiesen wurde!

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ein großer Erfolg, der zeigt, dass Eile geboten ist und sich schnelles Handeln lohnen könnte. Anleger, die im Fall Eurozins noch nicht gehandelt haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln und alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen inkl. der Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen oder auch gegenüber involvierten Banken. 


Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit über 18 Jahren auf die Gebiete Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert und daher mit Betrugsfällen wie im Fall Eurozins bestens vertraut.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema