Eurozins: Anleger müssen eilig handeln! Anwaltsinfo

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Der Anbieter Eurozins aus Stockholm bot/bietet deutschen Anlegern diverse Anlage- und Investmentprodukte an, wie z.B. angeblich einlagengesicherte Festgeld- und Tagesgeldanlegen .

Inzwischen müssen Anleger konkret befürchten, dass Sie ihr Geld nicht zurück erhalten, denn es besteht der konkrete Verdacht, dass die Anlegergelder gar nicht angelegt werden:

Einem von Dr. Späth & Partner vertretenen Anleger wurde inzwischen von der SEB Bank, bei der das Geld des Anlegers angelegt werden sollte, mitgeteilt, dass sich kein Geld mehr auf dem Konto des Anlegers befinden soll und Betrug vorliegen soll.

Andere Anleger teilen mit, dass sie seit kurzem nicht mehr an ihr Depot kommen.

Auch die Stiftung Warentest hatte inzwischen mit Datum vom 20.04.2021 unter der Überschrift "Zwei Zinsbetrüger auf unserer Website" mitgeteilt, dass die genannten Banken wie die SEB aus Schweden oder die belgische KBC Bank die Verträge nicht kennen würden und "Eurozins" Bankenlogos in seine Verträge kopieren würde.

Es besteht somit der konkrete Verdacht, dass die Anlegergelder gar nicht angelegt werden, sondern, sobald das Geld auf dem Konto eingetroffen ist, von den Verantwortlichen gleich abgehoben wird auf ganz andere Konten. Höchste Gefahr für die angelegten Gelder ist somit gegeben, Anleger sollen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwalt umgehend alle ihre zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten prüfen, um ihr Geld zurück zu erhalten. Höchste Eile ist dabei geboten, weil sonst die Gefahr besteht, dass die Anlegergelder verloren sind.


Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und unterstützen betroffene Eurozins-Anleger gerne.



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