Eurozins/Stockholms B. AB! Betrug geht weiter! Anwaltsinfo

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Beim schwedischen Geldanlageportal „Eurozins“ (Stockholms Berghantering AB) bemerken immer mehr Anleger aufgrund ausbleibender Zinszahlungen etc., dass schwerer Betrug vorliegt.

Die Anlegergelder wurden nicht, wie auf der Website mit fabelhaften Versprechungen ausgeführt, bei mit Eurozins zusammen arbeitenden Banken  angelegt, sondern von den Anlegern auf Konten anderer Kontoinhaber überwiesen und von diesen aber nicht angelegt, sondern gleich abgehoben und veruntreut.

Viele fragen sich, was sie tun können.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betreut bereits seit April geschädigte Eurozins-Anleger und konnte bereits erreichen, dass für 2 Anleger, die ihr Geld an eine Bank in den USA überwiesen hatten, dieses gesichert werden und an die Anleger wieder ausbezahlt werden konnte.

Eine BaFin-Warnung von vor einigen Wochen, in der klar gestellt wurde, dass Eurozins ohne die erforderliche Erlaubnis arbeiten würde. ließ bereits schlimmes befürchten, denn sie bestätigte, dass der Anbieter unseriös arbeitete und mit herein kopierten Bankenbannern.

Doch damit nicht genug:

Inzwischen gehen die Telefonverkäufer von Eurozins erneut auf "Kundenfang" und tischen den bereits geschädigten Anlegern erneute Fantasiegeschichten auf:

Diese sollen nochmals erhebliche Gelder überweisen, angeblich für Aktienkäufe wie Käufe von Aktien der Allianz AG.

Teilweise wird Anlegern hier mitgeteilt, dass die Eurozins-Festgelder aufgrund einer angeblichen Insolvenz von Eurozins "treuhänderisch" verwahrt werden und ausbezahlt werden, wenn die Anleger nochmals Aktien kaufen.

Diverse Anleger haben daher nach Informationen von Dr. Späth & Partner nochmals erhebliche Summen überwiesen, teilweise auf das Konto eines Unternehmens in Genf/Schweiz, aber teilweise auch auf das Konto von Privatpersonen in Deutschland.

Auch hier besteht die Gefahr, dass erneuter Betrug vorliegt und Anleger sollen daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten absolute Vorsicht walten lassen, wenn sie zum Überweisen weiterer Gelder aufgefordert werden.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sollten Anleger schnell handeln und es ist absolute Eile geboten, Banken, auf deren Konten Gelder überwiesen wurden, sollten umgehend kontaktiert werden, um ggf. ein Einfrieren der Anlegergelder zu erreichen, bevor diese von den Tätern abgehoben werden können. 

Auf dem Konto einer niederländischen Bank konnten inzwischen noch Gelder sichergestellt werden. Hier können Anleger versuchen, auf diese sicher gestellten Gelder zuzugreifen. Auch hier könnte Eile geboten sein, denn der "Bailiff", wohl entsprechend einem deutschen Gerichtsvollzieher, hatte sich inzwischen bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten gemeldet und mitgeteilt, dass die betroffenen Anleger mittels eines "Titels" nachweisen sollen, dass sie Geschädigte sind. Es könnte somit das Prioritätsprinzip gelten.

Die Haftung weiterer Verantwortlicher, z.B. wegen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, § 826 BGB, sollte geprüft werden.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage.


Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren auf die Gebiete des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert und daher mit Betrugsfällen wie im Fall Eurozins bestens vertraut und geschädigte Eurozins-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden.



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