Eventus eG-Anwälte drohen Anleger mit Schadensersatzforderungen im fünfstelligen Bereich

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München/ Stuttgart, den 15.09.2017 – Nachdem unsere Kanzlei gegen die Eventus eG und den Prüfverband vbw eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte (siehe Bericht: Eventus eG Generalversammlung – Gericht Stuttgart erlässt einstweilige Verfügung ), wonach wir bei der Generalversammlung am 16.09.2017 als rechtlicher Beistand unserer Mandanten teilnehmen dürfen, haben sich nun die Anwälte der Eventus eG gemeldet. Man sei nicht bereit, die Entscheidung des Gericht zu akzeptieren und will dagegen vorgehen, lässt man ausrichten. Unserem Mandanten wurde in Aussicht gestellt, dass dieser die mit der Wiederholung der Generalversammlung verbundenen Kosten im fünfstelligen Euro-Bereich tragen müsste.

Selbstverständlich ist die gerichtliche Entscheidung für die Genossenschaft verbindlich. Interessant, dass man sich an Entscheidungen von Gerichten nicht halten mag.

Anwälte der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft möchten Mandanten nicht belasten

Auch wenn die Wiederholung einer Generalversammlung nach unserer Auffassung wohl kaum Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen dürfte, möchten wir unsere Mandanten mit dieser Forderung nicht belasten und werden daher nicht an der Generalversammlung teilnehmen. Unsere ohnehin bestandene Skepsis ist nun noch viel größer und wir werden weiter bohren.

Aus unserer Sicht haben die Eventus eG ihr wahres Gesicht gezeigt. Die Frage ist: welchem Interesse die Generalversammlung dienen soll. Dies auch vor dem Hintergrund einer E-Mail des neuen Vorstands Erwin Mailänder der Eventus eG vom 26.08.2017, in der Herrn Mailänder den Mitgliedern der Genossenschaft offen davon abrät, sich anwaltlichen Beistand zu suchen und stattdessen „gemeinsam einige wenige oder gar nur eine Anwaltssozietät [zu] beauftragen“ – soll dies die Kanzlei der Eventus eG sein?

Darüber hinaus bestehen nun auch Anhaltspunkte dafür, dass der Prüfverband vbw nicht unabhängig ist; denn auch der vbw hat angekündigt, unserer einstweiligen Verfügung zu widersprechen. Die dagegen gerichtete einstweilige Anordnung ist zumindest gescheitert.

Nunmehr stellen sich unseres Erachtens folgende dringende Fragen, die bitte Eventus-Anleger gern vor Ort in Stuttgart für uns klären können und uns bitte mitteilen:

  • Wieso will die Eventus eG, ihre Anwälte und offenbar auch der (unabhängige?) Prüfverband vbw um jeden Preis verhindern, dass sich die Anleger hier rechtlichen Beistand suchen?
  • Welche Rolle hat der neue Vorstand der Eventus eG, Herr Erwin Mailänder, bislang in der Genossenschaft gespielt? Wie kam es dazu, dass er nun den Posten als neuer Vorstand eingenommen hat?
  • Wie wird die Unabhängigkeit des Prüfverbandes vbw gewährleistet?
  • Wie soll sichergestellt werden, dass die Rechte der Anleger gewahrt werden, wenn alle Mitglieder der Genossenschaft zusammen von einer Anwaltskanzlei vertreten werden? Vertritt diese Anwaltskanzlei auch die Eventus eG selbst? Welche Vergütung wird diese Kanzlei in diesem Fall für die Vertretung erhalten? Wie wird sichergestellt, dass hier kein Interessenkonflikt besteht?

KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden weiter kämpfen und Auskunft verlangen. So oder so, wir bleiben dran. Weitere Updates zum Thema Eventus eG veröffentlichen wir direkt unter http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/eventus-eg/


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