Existenzgründung – Dos And Don’ts | Tipps für Start-Ups vom Anwalt

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In diesem Rechtstipp gibt Ihnen Ihnen Thomas Seidel, Rechtsanwalt und Gründer der Rechtsanwaltskanzlei copy & right aus Norderstedt bei Hamburg, einen Einblick in die Do’s and Don’ts der Existenzgründung. 

Hier erhalten Sie Tipps vom Anwalt zu folgenden Themenbreichen:    

  1. Gründung
  2. geistiges Eigentum und gewerblicher Rechtsschutz
  3. Verträge
Die Existenzgründung:

Eine Existenzgründung sollte immer mit der Erstellung eines Businessplans beginnen. Auch wenn dieser von keinem Dritten, wie einer Bank, gefordert wird, wird er Ihnen mit Sicherheit in Ihrer Gründungszeit helfen. Er stellt die nötige betriebswirtschaftliche Grundlage Ihres Unternehmens dar.

Bestandteil dieses Businessplans sollten eine Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung sein.

Außerdem empfiehlt es sich, Seminare zu besuchen oder nach möglichen Fördermittel Ausschau zu halten. Auch ich habe dies zu Beginn getan und wurde so auf die „Wirtschaftsjunioren“ aufmerksam. Hier habe ich wichtige Kontakte knüpfen können und ein paar sehr hilfreiche Tipps erhalten.

Was sich in meiner Gründerzeit ebenfalls gezeigt hat: Ein Gründer sollte niemals vergessen, Rücklagen für eventuelle Einkommensteuernachzahlungen oder ähnliches zu bilden.

Denn das Finanzamt möchte bekanntlich sein Geld, egal ob es Ihnen als Gründer gerade nicht möglich ist zu zahlen. Also treffen Sie Maßnahmen um diesem Risiko auszuweichen.

Der zweite Schritte der Existenzgründung ist es einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden.

Dieser berät Sie dann auf rechtlichem Gebiet und kann alle Ihre Fragen bezüglich Datenschutz, Arbeitsrecht oder dem Geistigen Eigentum, d. h. Ihrem Logo oder Ihrer Marke, klären. Hiermit ist die rechtliche Grundlage abgedeckt.

Wenn Sie diesen Schritt erfolgreich absolviert haben, müssen die formellen Grundlagen geschaffen werden. Diese beinhalten Behördengänge zur Anmeldung eines Gewerbes oder gegebenenfalls das Erstellen eines Gesellschaftsvertrages, welcher dann notariell beurkundet werden muss.

Haben Sie auch diesen Schritt gemeistert, kommt als letztes die persönliche Grundlage.

Diese fordert, dass Sie von Anfang an „Unternehmer“ sind und auch so denken.

Planen, Handeln, Auswerten und das immer und immer wieder.

Erst wenn Sie mit genügend Selbstvertrauen und Gelassenheit an die neuen Aufgaben gehen, werden Ihnen diese auch gelingen.

Manchmal scheint es schwierig von Beginn an all die neuen Aufgaben zu bewältigen, aber es ist bekanntlich noch kein Meister vom Himmel gefallen und deshalb werden auch Sie einen Weg finden, genügen Durchhaltevermögen und Selbstvertrauen im Laufe der Gründung  zu entwickeln.

Gewerblicher Rechtsschutz und Geistiges Eigentum:

Nun möchte ich Ihnen erläutern, welche gewerblichen Schutzrechte es gibt.

  1. Patent/Gebrauchsmuster (technische Erfindungen)
  2. Marke (Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen)
  3. Design/Geschmacksmuster (Produktdesign)
  4. Urheberrecht (persönliche geistige Schöpfung) 

Alle diese Schutzrechte können Ihnen bei der Absicherung von Investitionen helfen.

Des Weiteren erschaffen Sie eine Monopolstellung durch ein Ausschließlichkeitsrecht.

Als Rechtsanwalt für Marken- und Urheberrecht empfehle ich Ihnen deshalb, schon ab Tag eins den Firmennamen oder das Logo Ihres neuen Unternehmens schützen zu lassen.

Hierfür sollten Sie immer einen Rechtsanwalt aufsuchen, da es bei der Markeneintragung nicht nur um die Eintragung an sich geht, sondern vorab eine Markenrecherche durchgeführt werden muss.

Wenn Sie beispielsweise eine Geschäftsidee umsetzen wollen, welche ausschließlich von einer Markenbezeichnung lebt und Sie viele tausend Euro in die Entwicklung stecken, kann es sein, dass die Marke aufgrund älterer Schutzrechte einer bereits eingetragenen Marke, für Sie gar nicht eingetragen werden kann. Sie können die Bezeichnung also nicht für Ihre Geschäftsidee nutzen.

Um ein solches Risiko auszuschließen, sollten Sie sich somit immer von einem geeigneten Rechtsanwalt beraten lassen.

Verträge und AGB: 

Verträge müssen nicht nur verhandelt und entworfen werden, vielmehr müssen sie auch korrekt durchgeführt werden.

„Ihre Unterschrift kann Sie reich machen oder Sie ruinieren“, diesen Satz habe ich irgendwann mal gelesen und er spiegelt meiner Meinung nach genau wieder, worauf es ankommt.

Unterschreiben Sie niemals einen Vertrag, den Sie nicht zu 100 % verstanden haben. Wenn sich Fragen auftun, klären Sie diese immer erst, bevor Sie unterzeichnen.

Für Unternehmer gilt kein Verbraucherschutz, Sie sind immer alleine verantwortlich für Ihr Handeln und wenn Sie einen Vertrag verletzen, weil Sie ihn nicht richtig verstanden haben, müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen. Außerdem wichtig zu wissen ist, dass es kein Widerrufsrecht für Unternehmer gibt.

Grundsätzlich müssen Verträge zu Ihnen passen. Dies ist zum Beispiel bei den AGB von besonderer Bedeutung. Ein gutes Beispiel ist die gewillkürte Schriftform.

Viele Unternehmer legen eine Schriftform in Ihren AGB fest, weil es auf den ersten Blick wichtig und gut klingt. Wenn Sie dann jedoch Ihre Angebote per E-Mail versenden, verstoßen Sie gegen Ihre eigene Geschäftsbedingungen und es entsteht kein gültiger Vertrag. Achten Sie als genau drauf, was sie vereinbaren.

Wenn Sie einen Internetauftritt haben, müssen Sie des Weiteren drauf achten, dass alle nötigen Rechtstexte, wie AGB oder eine Datenschutzerklärung, vorhanden sind. Bei Fehlen oder Unvollständigkeit kann Ihr Unternehmen kostenpflichtig abgemahnt werden. Diese Abmahnungen sind meist sehr teuer und können durch Beratung von Ihrem Rechtsanwalt leicht vermieden werden. 

Um auf Dauer rechtssicher im Internet auftreten zu können, muss beachtet werden, dass sich Gesetze und Vorschriften häufig ändern und somit eine dauerhaft Überwachung und Anpassung nötig ist. Um diese Anpassung und Überwachung durch einen Rechtsanwalt zu sichern, kann auf meiner Website beispielsweise das Rechtsprodukt „WebCheck unlimited“ zu einem Festpreis beantragt werden. Dieser Abmahnschutz kann viel Zeit und Geld sparen.

Fazit:

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass eine Existenzgründung nur erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn alle Grundlagen, also die betriebswirtschaftliche, die rechtliche und die persönliche, beachtet werden. Ohne einer dieser Aspekte kann ein Gründer auf Dauer keinen Erfolg verbuchen. Wenn Sie wissen, mit welchen Zahlen Sie rechnen können und auf rechtlicher Ebene alles korrekt durchgeführt wird, können Sie persönlich als Unternehmer wachsen und sich entwickeln. 

Die nötige Gelassenheit wird folgen und Ihr Selbstvertrauen wird gestärkt. Sollten sich Fragen bei Ihnen aufgetan haben, können Sie mich selbstverständlich gerne kontaktieren!

Wenn Sie möchten, erschaffe ich, als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, die rechtliche Grundlage für Ihr Unternehmen.

Viel Erfolg! 

Freundliche Grüße 

Thomas Seidel

(Rechtsanwalt)

Foto(s): Thomas Seidel


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