Facebook Datenleck – jetzt Schadenersatz von bis zu 5.000 € sichern

  • 2 Minuten Lesezeit

Anfang April 2021 war Facebook wieder einmal groß in den Schlagzeilen. Nicht zum ersten Mal sind Facebook gewaltige Datensätze mit Informationen von Nutzern „verloren“ gegangen. Das erneute Datenleck bei Facebook führte diesmal zu erheblichen Einschränkungen der Facebook-Nutzer.

Was hat es mit dem Facebook-Datenleck auf sich?

Daten von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzern weltweit wurden durch „Hacker“ entwendet. Die „Hacker“ veröffentlichten die Facebook-Daten danach frei zugänglich im Internet. Darunter sollen sich auch Daten von 7 Millionen deutschen Nutzern befinden. Viele Nutzer berichteten von massivem Auftreten von Spam-SMS. Insbesondere wurden SMS verschickt, die suggerierten, dass es Probleme mit einem Paket geben soll. Über den in der SMS aufgeführten Link sollten die Handys der Empfänger dieser Pakte-SMS „gekapert“ werden.

Facebook Datenleck – Was jetzt zu tun ist?

Was betroffene Facebook-Nutzer jetzt tun müssen, haben wir bereits HIER zusammengefasst.

Facebook Datenpanne – Welche Ansprüche stehen mir zu?

Sie haben dank der DSGVO gleich mehrere Ansprüche gegenüber Facebook. Dabei kann Ihnen insbesondere der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO helfen. Über den Auskunftsanspruch erfahren Sie konkret, welche Daten Facebook von Ihnen speicherte. Daneben können Sie durch den Auskunftsanspruch herausfinden, welche Daten Ihrer Daten Facebook an wen weiterleitete. Damit können Sie auch herausfinden, ob und wenn ja, welche Daten von Ihnen „abhandengekommen“ sind.

Facebook Datenpanne – steht mir auch ein Schadenersatz zu?

Auch hier kann Ihnen die DSGVO helfen:

In Artikel 82 DS-GVO heißt es: 

Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Für Sie bedeutet das:

Tauchen Ihre Daten in dem Facebook-Leak auf, haben Sie grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch gegenüber Facebook, denn die Datenpanne bei Facebook stellt einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung dar.

Wie viel Geld kann ich von Facebook verlangen?

Verstöße gegen die DSGVO führen in nicht wenigen Fällen zu einem Schadenersatzanspruch bis zu 5.000,00 €. Da durch die Datenpanne bei Facebook hochsensible Daten der Facebook-User an die Öffentlichkeit gelangten, ist ein entsprechend hoher Schadenersatzanspruch äußerst wahrscheinlich.

Als Einzelner gegen Facebook. Das ist nur auf den ersten Blick wie David gegen Goliath.

Wenn auch Sie die Vermutung haben, von dem Datenleak bei Facebook betroffen zu sein,

dann kontaktieren Sie uns! Wir überprüfen die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Facebook. Kostenlos und unverbindlich.

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



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