Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

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Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

ein kurzen Moment der Unaufmerksamkeit, ein Knall, der Unfall ist geschehen.

Oftmals liegt nur ein Blechschaden vor, die Regulierung des Blechschadens oder auch ggfs. Personenschadens ist Sache der Haftpflichtversicherung.

Wie jedoch sieht es mit den Ermittlungen aus, die die Polizei anstellt, wenn eine Person bei dem Unfall verletzt wurde?

Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher wegen

"fahrlässiger Körperverletzung (im Straßenverkehr)" ein.

Dieses leider häufig bagatellisierte Problem sollte frühzeitig durch anwaltliche Intervention geklärt werden, oftmals ist durch das frühzeitige Einschalten eines Verkehrsrechtsspezialisten eine Einstellung ohne Auflage oder eine Einstellung des Verfahrens mit einer geringen Geldauflage möglich.

Ist der Unfallgegner schwerer verletzt worden, so empfiehlt es sich immer grundsätzlich einen Verkehrsrechtsspezialisten aufzusuchen. Dann droht eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, in diesem Fall ist grundsätzlich die Beauftragung eines Verkehrsrechtsspezialisten oberstes Gebot!

Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr werden im Regelfall von der Rechtschutzversicherung übernommen.

Wie immer gilt: Keine Angaben/Aussage zum Unfallhergang bei der Polizei, solange kein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt die Sachlage mit Ihnen besprochen hat!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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